Arbeits und Pausenzeiten

| 18. Oktober 2018 19:24 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Es geht um konkrete Fragen der Arbeitszeit- und Pausenzeiterfassung bzw. deren Ablauf und Ausführung.



Sehr geehrte Damen und Herren

Ich arbeite in einem Metallverarbeitenden Betrieb mit ca. 300 Mitarbeiter Incl. Verwaltungsberufe. Seit 19 Jahren arbeite ich hier als Industriemechaniker in der Fertigung. 15 Jahre in 3 Schicht.

Ich bin 53 Jahre alt und bereits in der Alterssicherung, sofern das in diesem Fall eine Rolle spielen soll.

Meine Arbeitszeit ist von 6,00 Uhr bis 14.00 Uhr. Die Pausen sind von 9,00 Uhr bis 9,15 Uhr und von 12,15- 12,30 Uhr.

Ich Rede der Einfachheit halber nur von der Frühschicht, stellvertretend für alle drei Schichten.

Um die Pausenzeiten / Arbeitszeiten geht es bei meinen Fragen.

Es gab bei uns jetzt eine neue Anordnung, die mir ein wenig bitter schmeckt.

Bisher hat es Niemanden gestört, das wir 2 min. vor den Pausen unsere Arbeit niedergelegt haben um uns die Hände zu Waschen.
Auch nach der Pause störte es niemanden, wenn wir bei Signal aufgestanden sind um wieder unsere Arbeitsplätze aufzusuchen. (Es gibt in der Fertigungshalle ein Tonsignal wann Arbeitszeiten / Pausenzeiten beginnen und enden)

Jetzt besteht der Arbeitgeber darauf, dass wir mit dem Signal erst zum Händewaschen gehen dürfen und bei Pausen ende Signal wir wieder an der Maschine stehen müssen.

Die Begründung des Arbeitgebers: Die Pausenzeiten sind von 9.00 – 9.15 Uhr, von 12.15 – 12.30 Uhr Alles andere ist Arbeitszeit und da soll gearbeitet werden.

Einige Kollegen wurden schon ermahnt nachdem sie dreißig Sekunden nach Signal am Arbeitsplatz erschienen sind.
Es gibt lt unserem Betriebsrat nichts daran zu rütteln. Lt einem Gesetz ist das wohl so geregelt wie es der AG jetzt fordert.

Da ich jetzt aber auch gerne bei solchen, entschuldigen sie bitte jetzt diesen Ausdruck, Korinthenkackerei, meinem Arbeitgeber gerne auch etwas Kleinkariertes entgegenbringen möchte, stellen sich mir folgende fragen zum Thema Pause, Arbeitszeiten und Reaktionen.

1. Habe ich ein Anspruch auf 2x 15 min. Pause? ohne Zeit Abzüge wegen Händewaschen oder Wegezeiten von Pausenraum bis Arbeitsplatz.
2. Muss ich bei pausen ende Signal wieder am Platz stehen oder reicht es wenn ich erst dann vom Vespertisch Aufstehe und mich an mein Arbeitsplatz begebe ?

Was mich an dieser Geschichte am auch ärgert ist, das bei uns die Arbeitszeit bei Schichtbeginn beginnt, heißt, wenn wir 10 min. vor Arbeitsbeginn beim Kollegen an der Maschine stehen führen wir ein Schichtwechsel durch. Wir erzählen uns wie die Schicht verlaufen ist, Problemen oder ob Maschinen Fertig umgestellt wurden u.s.w.

Bezahlt wird das nicht. Auch wird das nicht auf unser Gleitzeitkonto gebucht.

Da die Arbeitszeiten auch schon so definiert sind, möchte mein AG, das ich auch unsere Tagesleistung erst um 14 Uhr, also Schichtende in unseren Elektronischen Terminals eingebe und dann „ Gehen „ stempeln soll.
Nur sind unsere Terminals durch das viele Anmelden zum Schichtwechsel durch viele Kollegen oft Blockiert und ich komme dann etwa 2-3 min später zum Feierabend.

Natürlich auch das weder bezahlt noch als Gleitzeitguthaben auf das Gleitzeitkonto gebucht.

Gehe ich recht in der Annahme, das die Elektronische Datenerfassung Bestandteil meiner Arbeit ist und auch während der Arbeitszeit ausgeführt werden sollte??

Auch vorher hat es Niemand gestört wenn 2 – 3 min vorher die Leistung im Terminal Dokumentiert wurde

Hier stellt sich meine Frage:
1. Kann der Arbeitgeber in diesem Fall einen Schichtwechsel, also das Gespräch unter Kollegen, verlangen oder kann ich sagen, meine Arbeitszeit beginnt um 6.00 Uhr und ich will vorher nichts von Arbeit hören?

2. Kann ich bei schichtende einfach ohne die Datenerfassung gehen, wenn die Terminals durch Kollegen blockiert sind oder zu wenige Geräte zur Verfügung stehen? Ist ja nach meiner Ansicht auch keine Arbeitszeit mehr.

Ich freu mich auf Ihre Antwort

Vielen dank
18. Oktober 2018 | 21:34

Antwort

von


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Gerne zu Ihren Fragen, die ich zum besseren Verständnis vorab auf der Basis der Gesetzeslage erörtern möchte:

Nach dem bundesweit dafür maßgeblichen Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 16 „Aushang und Arbeitszeitnachweise" hat der Arbeitgeber (AG) die Mehrarbeit , die über die werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) hinausgeht aufzuzeichnen und dabei übrigens auch den Datenschutz zu beachten. Er darf aber auch die regulär geleistete Arbeitszeit aufzeichnen. Wie er das macht, ist seine Sache. Also auch mit der von Ihnen beschriebenen Datenerfassung über einen „Terminal".

Wie das im Einzelnen rechtlich korrekt abzuwickeln ist, möchte ich dann anhand Ihrer Fragen bescrheiben:

1. Habe ich ein Anspruch auf 2x 15 min. Pause? ohne Zeit Abzüge wegen Händewaschen oder Wegezeiten von Pausenraum bis Arbeitsplatz.

Antwort: Nach § 4 ArbZG „Ruhepausen" gilt:

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Die Frage des Händewaschens und der Weg zum Pausenraum ist in diesem Gesetz nicht erwähnt und damit leider auch nicht geschützt.

„Waschzeiten sind diejenigen Zeiten, die der Arbeitnehmer zur körperlichen Reinigung vor und nach der Arbeitsleistung benötigt. Gesetzliche Regelungen zu Umkleide- und Waschzeiten gibt es nicht. Diese wurden bislang, soweit arbeits- oder tarifvertraglich keine anderen Regelungen getroffen waren, grundsätzlich vergütungsrechtlich nicht zur Arbeitszeit gerechnet. Nur ausnahmsweise sollte das Umkleiden zum Inhalt der Arbeitsleistung gehören, bspw. bei einem Modell auf Modenschau."
(MAH ArbR, § 14 Arbeitszeit Rn. 26-27, beck-online)



2. Muss ich bei Pausen ende Signal wieder am Platz stehen oder reicht es wenn ich erst dann vom Vespertisch Aufstehe und mich an mein Arbeitsplatz begebe?

Antwort: Hier gilt dann leider auch dasselbe wie unter der Ziff. 1

3. Kann der Arbeitgeber in diesem Fall einen Schichtwechsel, also das Gespräch unter Kollegen, verlangen oder kann ich sagen, meine Arbeitszeit beginnt um 6.00 Uhr und ich will vorher nichts von Arbeit hören?

Antwort: Wenn die ordnungsgemäße Übergabe der Schicht zur vereinbarten oder tariflichen Leistung zählt, müssen Sie das außerhalb der Arbeitszeit nicht leisten. Diese Übergabe ist dann Arbeitsleistung, die Sie nicht in Ihrer Freizeit schulden. Zu diesen sog. Übergabezeiten gilt also: „Zeiten, die der Arbeitnehmer für die Entgegennahme, die Abgabe und das Bereitmachen arbeitsnotwendiger Arbeitsmittel, wie zB mobiles Terminal, Zangendrucker, Zahlungsmittel, Mobiltelefon aufwendet, wird als Arbeitszeit gewertet." (MAH ArbR, § 14 Arbeitszeit Rn. 26-27, beck-online)


4. Kann ich bei schichtende einfach ohne die Datenerfassung gehen, wenn die Terminals durch Kollegen blockiert sind oder zu wenige Geräte zur Verfügung stehen? Ist ja nach meiner Ansicht auch keine Arbeitszeit mehr.

Antwort: Wie schon oben beschrieben ist die Art der Zeiterfassung nicht zwingend vorgegeben. Sie könnten also theoretische sich auch auf andere Weise abmelden, indem Sie sich beim zuständigen Vorarbeiter oder Meister melden, der das dann händisch dokumentieren müsste. Allerdings haben Sie auch eine Mitwirkungs- und Treuepflicht. Denn wenn alle Kollegen diese automatisierte Form der Zeiterfassung dergestalt umgehen würden, wäre das vom Betrieb nicht angemessen zu handhaben.

Allerdings kann das aber auch durch eine Betriebsvereinbarung verbindlich geregelt sein. Dann müssten Sie sich über das Terminal abmelden. Sollte es dabei zu dauernden Benachteiligungen wegen Überlastung des Terminals führen, ist es wiederum Treuepflicht des AG, dies abzustellen. Und Sache des Betriebsrats, das anzumahnen.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer

Bewertung des Fragestellers 24. Oktober 2018 | 09:52

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