4. August 2016
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16:20
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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nach dem von Ihnen genannten Tarifvertrag beträgt Ihre Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende, da Sie mehr als acht Jahre aber noch nicht mehr als zehn Monate beim Arbeitgeber beschäftigt sind
Zum 01.11.2016 wird es daher nicht mehr möglich sein, sich durch einseitige Kündigung vom Arbeitgeber zu trennen; der früheste Termin wäre dann der 30.11.2016 - ggfs. besteht aber die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages, denn der Arbeitgeber wird auch wenig Interesse an einem abwanderungswilligen Arbeitnehmer haben können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg.