18. Februar 2025
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18:03
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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wenn die Anzeige erstattet wird, kann die Polzei auch den Mitarbeiter ermitteln.
Wenn derzeit ein Name nicht bekannt ist, kann trotzdem eine Anzeige erstattet werden. Das kann auch durch einen Anwalt erfolgen. Dadurch entstehen für Sie aber Kosten für die anwaltliche Tätigkeit.
In der Sache selber stellen die Äußerungen eine Beleidigung dar. Aber Sie müssen damit rechnen, dass der Fahrer diese gemachten Äußerungen abstreitet. Es wäre natürlich von Vorteil, wenn Zeugen vorhanden sind.
Die Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde kann aber das Verfahren auch einstellen und Sie auf den Privatklageweg verweisen. Dann haben Sie als Privatperson die Möglichkeit selber eine Anklage beim Amtsgericht einzureichen. Zuvor müssen Sie aber einen Sühneversuch durchführen. Dazu müssen Sie sich an das für Sie zuständige Schiedsamt wenden. Welches zuständig ist erfahren Sie bei Ihrer Stadtverwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle