Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
1)
Ich empfehle Ihnen einen Anwalt an Ihrem Wohnort zu beauftragen. Es entstehen zwar zusätzliche Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder, wenn Ihr RA den Gerichtstermin mit Ihnen gemeinsam wahrnimmt, gerade in derartigen Verfahren sind aber umfangreiche Vorbesprechnungen notwendig, welche persönlich zwischen Ihnen und Ihrem RA erfolgen sollten.
2)
Den selben RA zu beauftragen wirkt sich nicht negativ vor Gericht aus. Allerdings könnte es sein, dass der andere Vater als Zeuge in Ihrem Verfahren in Betracht kommt (z.B. für Aussagen über die Verhältnisse bei der Kindesmutter). Da dieser andere Vater aber bereits Mandant bei seinem RA ist, könnte es zu Interessenkonflikten des RA kommen. Ich empfehle daher einen anderen RA zu beauftragen. Dieser kann ja Kontakt zum RA des anderen Vaters aufnehmen und versuchen, dort Informationen zu erhalten, soweit der andere Vater zustimmt.
Ich hoffe Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
vielen Dank für Ihre Anfrage.
1)
Ich empfehle Ihnen einen Anwalt an Ihrem Wohnort zu beauftragen. Es entstehen zwar zusätzliche Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder, wenn Ihr RA den Gerichtstermin mit Ihnen gemeinsam wahrnimmt, gerade in derartigen Verfahren sind aber umfangreiche Vorbesprechnungen notwendig, welche persönlich zwischen Ihnen und Ihrem RA erfolgen sollten.
2)
Den selben RA zu beauftragen wirkt sich nicht negativ vor Gericht aus. Allerdings könnte es sein, dass der andere Vater als Zeuge in Ihrem Verfahren in Betracht kommt (z.B. für Aussagen über die Verhältnisse bei der Kindesmutter). Da dieser andere Vater aber bereits Mandant bei seinem RA ist, könnte es zu Interessenkonflikten des RA kommen. Ich empfehle daher einen anderen RA zu beauftragen. Dieser kann ja Kontakt zum RA des anderen Vaters aufnehmen und versuchen, dort Informationen zu erhalten, soweit der andere Vater zustimmt.
Ich hoffe Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de