Anrecht auf einen neuen Vertrag?

20. Juni 2005 21:13 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Hallo,

ich befinde mich bis zum 30.6.05 in Elternzeit, werde aber leider nicht wieder in meine alte Stellung bei meinem Arbeitgeber zurückgehen. D.h. wir schliessen einen Aufhebungsvertrag zum 1.7.05. (Umzug aus privaten Gründen)
Situation:
Unsere Firma wurde von einer anderen Firma übernommen noch während meiner vollen Tätigkeit dort. Die neuen und alten Mitarbeiter hatten nun unterschiedliche Verträge. Nun haben die anderen Mitarbeiter, auch Mitarbeiter die sich in Elternzeit befinden (allerdings nun schon wieder Teilzeit dort arbeiten) den neuen Vertrag erhalten. Mein Arbeitgeber verweigert mir trotz mehrmaliger Nachfragen den Vertrag.

Nun meine Frage, habe ich ein Anrecht auf den neuen Vertrag, trotz der anstehenden Trennung von meinem Arbeitgeber? Und falls ja, wie kann ich den Anspruch geltend machen?
Mein Arbeitgeber schreibt: "hinsichtlich des neuen anstellungsvertrages habe ich dies mit der GF besprochen. wir sehen vor dem hintergrund ihrer beabsichtigten beendigung keinen handlungsbedarf, ihnen ein neues vertragsangebot zu übersenden. insofern bleiben die bisherigen vertraglichen konditionen wie gewohnt bestehen."

Inhaltlich des Vertragsinhaltes gibt es einen entscheidenden Unterschied. Die alte Firma zahlt eine Betriebsrente erst nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit, die neue bereits nach 5 Jahren!

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

Beste Grüße
Guten Abend,

einen Anspruch auf den Abänderung des bisherigen Vertrages haben Sie allenfalls aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung. Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht willkürlich anders als vergleichbare Arbeitnehmer behandeln.

Das nach einem Betriebsübergang zunächst in einem Betrieb Mitarbeiter mit alten und Mitarbeiter mit neuen Verträgen arbeiten, ist der Normalfall. Ebenfalls normal ist das Bestreben des Arbeitgebers, nach und nach alle Mitarbeiter mit einheitlichen Verträgen zu versehen. So weit - so gut.

Der Arbeitgeber muß dabei aber den Gleichheitsgrundsatz beachten. Er darf nicht aus sachfremden Erwägungen dem einen Arbeitnehmer einen besseren Vertrag anbieten, dem anderen aber nicht. Problem ist hierbei, daß Sie als Arbeitnehmer beweisen müssen, daß Ihr Arbeitgeber allein aus Willkür einen neuen Arbeitsvertrag verweigert.
Hier kommt es sehr stark auf den Einzelfall an. Haben alle anderen Arbeitnehmer einen neuen Vertrag erhalten ? Ihr Arbeitgeber wird argumentieren, daß Sie den Betrieb ja verlassen wollen und deshalb kein Anpassungserfordernis besteht. Bei dieser Sachlage haben Sie meines Erachtens nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn Sie belegen können, daß auch andere Mitarbeiter, die den Betrieb verlassen, einen neuen Vertrag bekommen haben. Wenn Ihnen dieser Nachweis nicht gelingt, werden Sie einen Anspruch auf einen neuen Arbeitsvertrag nicht durchsetzen können.

Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weiß
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...