Annahme sexueller Dienstleistungen Minderjähriger (16 Jahre) in der Schweiz erlaubt?

25. Juli 2006 21:14 |
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Strafrecht


Ich lese immer im Internet auf Schweizer .ch Seiten, Prostitution sei in der Schweiz ab 16 Jahren erlaubt.

Hier ein Auszug eines "Teeny-Escort" aus Zürich:

"Die jüngsten Callgirls der Welt!

Die Agentur TEENY-ESCORT ist eine seriöse Schweizer Begleitagentur und bietet Begleitungen in der gesamten Schweiz an.

Sämtliche Teeny-Callgirls sind zwischen 16 und 21 Jahre alt.
Das gesetzliche Mindestalter von Callgirls beträgt in der Schweiz 16 Jahre. Durch konstante und intensive Betreuung unserer jungen Damen sorgen wir für ihr seelisches Wohlergehen. Alles basiert selbstverständlich auf freiwilliger Basis.

Auch Sie als Kunde möchten wir bitten, den Teenagern Sorge zu halten und dafür zu sorgen, dass ihnen ihr Nebenjob auch in Zukunft Freude bereitet. Unangenehme Vorkommnisse werden registriert und in die Blacklist aufgenommen.

Besonderes wird auf die Sicherheit unserer sehr jungen Begleiterinnen geachtet und ein konsequent umgesetztes Sicherheitskonzept sorgt für das psychische wie auch physische Wohlergehen der jungen Damen.

Wir bitten um Verständnis, dass die Girls ihre privaten Telefonnummern nicht angeben dürfen. Alle Begleiterinnen können jedoch jederzeit über die Agentur erreicht werden. Persönliche Mitteilungen werden wir selbstverständlich weiterleiten."

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Mache ich mich strafbar, wenn ich in der Schweiz zu 16-jährigen Prostituierten gehe oder ist das dort wirklich legal?

Sehr geehrter Fragesteller,

die Inanspruchnahme der Dienste von minderjährigen Prostituierten über 16 ist sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland straffrei.

Strafbar ist gemäß Art. 187 Schweizerisches Strafgesetzbuch die Vornahme von sexuellen Handlungen an einem Kind unter 16 Jahren. Gemäß Art. 195 Schweizerisches Strafgesetzbuch macht sich derjenige strafbar, der Personen unter 18 Jahren der Prostitution zuführt. Damit kommt eine Strafbarkeit der Betreiber dieser Begleitagenturen in Betracht. Der Freier macht sich jedenfalls nicht strafbar.

Ähnliche Regelungen treffen in Deutschland die §§ 182, 180 StGB.

Mit freundlichen Grüßen

Kamil Gwozdz
Rechtsanwalt
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