Sehr geehrter Fragesteller,
die übliche Formulierung lautet:"...von finanziellen Nachteilen freizustellen..".
Damit sind die finanziellen Nachteile aus dem steuerlichen Nachteil gemeint, aber unter Umständen auch Mehrkosten z.B. beim Steuerberater oder der Krankenversicherung.
Im Rahmen der Unterhaltsberechnung kann natürlich der Ausgleichsbetrag nicht als Ihnen zur Verfügung stehendes Einkommen angesetzt werden.
Ich hoffe meine Antwort kann Ihnen zu einer ersten Orientierung dienen. Sie ersetzt nicht die persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt, weil bei Überprüfung des Sachverhaltes, insbesondere anhand der zu prüfenden Unterlagen sich Umstände ergeben, können die zu einer abweichenden Beurteilung führen.
Mit freundlichen Grüssen
Oliver Martin
Rechtsanwalt
die übliche Formulierung lautet:"...von finanziellen Nachteilen freizustellen..".
Damit sind die finanziellen Nachteile aus dem steuerlichen Nachteil gemeint, aber unter Umständen auch Mehrkosten z.B. beim Steuerberater oder der Krankenversicherung.
Im Rahmen der Unterhaltsberechnung kann natürlich der Ausgleichsbetrag nicht als Ihnen zur Verfügung stehendes Einkommen angesetzt werden.
Ich hoffe meine Antwort kann Ihnen zu einer ersten Orientierung dienen. Sie ersetzt nicht die persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt, weil bei Überprüfung des Sachverhaltes, insbesondere anhand der zu prüfenden Unterlagen sich Umstände ergeben, können die zu einer abweichenden Beurteilung führen.
Mit freundlichen Grüssen
Oliver Martin
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
4. Mai 2007 | 08:34
Vielen Dank für die schnelle Anwort.
Sie will mir immer vorschreiben wie und was ich zu tun habe, deshalb meine Nachfrage: Muß ich so formulieren, oder sagt meine Schreiben auch aus, dass ich ihre gesamten Nachteile übernehmen werde?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
4. Mai 2007 | 13:18
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie "nur" die steuerlichen Nachteile ersetzen, wäre die genannten sonstigen Nachteile vom Wortlaut her nicht umfasst. Es ist also verständlich, dass eine andere Formulierung gewünscht wird.
Mit freundlichen Grüssen
Oliver Martin
Rechtsanwalt