Anfragen vom 06. u.11.07.(Beschuldigung gegen Afrikaner wegen sexueller Belästigung

| 25. Juli 2011 17:30 |
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Generelle Themen


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in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,

bez. meiner Anfragen vom 06.07. und 11.07. (beide unter der Überschrift: Beschuldigung gegen Afrikaner wegen sexueller Belästigung zweier Kolleginnen) hat sich nun folgende Situation ergeben:

Nach inzwischen zwei Wochen und Präsentation der verschiedensten Kündigungsgründe durch den Arbeitgeber (von sexueller Belästigung über zerrüttetes Arbeitsverhältnis) erhielt ich vergangenen Freitag nun eine betriebsbedingte Kündigung mit Freistellung von der Verpflichtung der Arbeitsleistung.

Da ich mein Büro bis zum Abend (17 h) räumen und die Schlüssel abgeben sollte, meine Email jedoch bereits ab 15 h gesperrt war, hatte ich keine Gelegenheit mehr, meinen Kollegen für die gute Zusammenarbeit zu danken und sie zu informieren, dass ich ab sofort nicht mehr zur Verfügung stehe.

Meine Fragen dazu lauten nun:

Kann ich von meiner privaten Email die Kollegen kontaktieren und sie informieren, dass mir aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wurde und ich nun nicht mehr zur Verfügung stehe ?

Sollte ich besser eine Rundmail an ALLE Kollegen schreiben, oder ist es unproblematisch, wenn ich selektiv die Kollegen anschreiben, mit denen ich häufiger Kontakt hatte ?

Vielen Dank für Ihre eindeutige Antwort und mit freundlichen Grüßen,
25. Juli 2011 | 17:47

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Nach meiner Auffassung bestehen keine Bedenken, Ihren Kollegen mitzuteilen, daß Ihr Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen gekündigt worden sei und daß Ihr Arbeitgeber Sie bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freigestellt habe und daß Sie deshalb nicht mehr im Betrieb erscheinen würden.

Vermeiden sollten Sie es allerdings, den Arbeitgeber in irgendeiner Weise in Mißkredit zu bringen, da Sie dann unter Umständen Gefahr laufen, sich einer Klage auszusetzen.

Es steht Ihnen frei, welche Kollegen Sie informieren wollen.

Ob es allerdings Sinn macht, eine entsprechende E-Mail zu versenden, steht auf einem anderen Blatt. Sie können davon ausgehen, daß im Betrieb bekannt ist, daß das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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