25. Juli 2011
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17:47
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Nach meiner Auffassung bestehen keine Bedenken, Ihren Kollegen mitzuteilen, daß Ihr Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen gekündigt worden sei und daß Ihr Arbeitgeber Sie bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freigestellt habe und daß Sie deshalb nicht mehr im Betrieb erscheinen würden.
Vermeiden sollten Sie es allerdings, den Arbeitgeber in irgendeiner Weise in Mißkredit zu bringen, da Sie dann unter Umständen Gefahr laufen, sich einer Klage auszusetzen.
Es steht Ihnen frei, welche Kollegen Sie informieren wollen.
Ob es allerdings Sinn macht, eine entsprechende E-Mail zu versenden, steht auf einem anderen Blatt. Sie können davon ausgehen, daß im Betrieb bekannt ist, daß das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt