Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können. Der Umfang meiner Beratung ist dabei durch die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 4 RVG begrenzt.
Ihre Nachbarin kann von Ihnen zwar nicht verlangen, dass Sie einen Zaun errichten.
Allerdings kann Sie verlangen, dass Sie darauf achten, dass Ihr Hund sich nachts nicht auf ihrem Grundstück aufhält. Tagsüber müssen Sie darauf achten, wo er herumläuft. Gegen gelegentliches Betreten des Nachbargartens durch Ihren Hund kann sich diese nicht wehren. Eine gravierende Belästigung, z.B. durch Hundekot und dauernde Besuche durch Ihren Hund, muss sie aber nicht dulden und könnte Sie dann auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Hallo.
Ok, also muß ich nicht befürchten dass sie uns z.B. anzeigen kann o.ä....das ist schön.
Natürlich bemühen wir uns dass der Hund nie rüber gehen wird...aber wie gesagt 100%tig kann ich das nicht garantieren.
Nachts oder wenn wir auf der Arbeit oder wo sind, ist der Hund ja im Zwinger...also kann sie da auch nichts machen. Und da passiert auch nichts.
Meine Sorge war nur, dass wenn dann jetzt die Sommerzeit beginnt und wir alle oft und lange im Garten sind, und der Hund dann mal rüber gehen sollte.... ( sie ist halt neugierig ) dass sie uns dann quasi nicht anzeigen kann o.ä.
Ok, nun bin ich schon beruhigter und hoffe dass wir nie Schwierigkeiten haben werden...
DANKESCHÖN!!!
Ich sehe keinen Grund, eine Anzeige zu befürchten.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt