6. Mai 2025
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09:59
Antwort
vonRechtsanwältin Lisbeth Bechtel
Vahrenwalder Straße 269 A
30179 Hannover
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E-Mail: ralbechtel@gmail.com
gerne beantworte ich Ihre Rechtsfragen: Die Klausel mit den Stornogebühren ist grenzwertig, weil nahezu unverhältnismäßig, aber dürfte so, worst case, bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung durchgehen.
Due weiteren Klauseln, denen nach Sie dennoch zahlen müssten, auch wenn der Veranstalter seine Leistungnichtbringen will oder kann, wäre mindestensnach Paragraph 242, 138 BGB nicht rechtens und würden zudem einer AGB Kontrolle nicht standhalten.
Es kommt also, um Ihre eigentliche Frage zu beantworten, darauf an, wann Sie stornieren wollen.
30, 60 oder 90 Tage vor dem Event, Sie müssten entsprechend anteilig Stornogebühr zahlen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion betätigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Lisbeth Bechtel
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Lisbeth Bechtel