2. März 2006
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09:26
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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Ihre Anfrage beantworte ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt:
Eine Veräußerung von Artikeln, die von Ihnen als Urheber oder mit Zustimmung des Urhebers in den Verkehr gebracht werden, unterliegt keinen rechtlichen Bedenken, so dass Sie auch Ihre selbst angefertigten Manuskripte und Foto-CD`s bei eBay verkaufen können.
Verlagserzeugnisse (wie Bücher etc.) können dabei der Preisbindung unterliegen, wenn diese geschäftsmäßig an Endverbraucher veräußert werden.
Der Verkauf solcher Erzeugnisse ist rechtlich zulässig mit der Einschränkung, dass der Verkäufer die Preisvorgaben beachten muss und die Erzeugnisse nicht im Rahmen einer Internet-Auktion veräußern darf.
Der Verkauf gebrauchter Bücher ist von dieser Preisbindung nicht umfasst (vgl. Gesetz über die Preisbindung für Bücher - Buchpreisbindungsgesetz, in Kraft getreten am 01.10.2002).
Vor diesem Hintergrund ist der Verkauf Ihrer Manuskripte und Foto-CD`s über eBay rechtlich unbedenklich.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
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Rechtsanwalt Karlheinz Roth