Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage im Jahr. Als Werktage gelten nach dem Gesetz alle Tage außer Sonn- und Feiertage unabhängig von den individuellen Arbeitstagen. Wenn Sie also 20 Tage aus dem Jahr 2015 in das Jahr 2016 mitgenommen haben, so haben Sie 20 Tage Resturlaub unabhängig davon, ob sie 4 oder 5 Tage in der Woche arbeiten.
Ich bedaure keine günstiger Auskunft geben zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Conzen
Rechtsanwalt
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage im Jahr. Als Werktage gelten nach dem Gesetz alle Tage außer Sonn- und Feiertage unabhängig von den individuellen Arbeitstagen. Wenn Sie also 20 Tage aus dem Jahr 2015 in das Jahr 2016 mitgenommen haben, so haben Sie 20 Tage Resturlaub unabhängig davon, ob sie 4 oder 5 Tage in der Woche arbeiten.
Ich bedaure keine günstiger Auskunft geben zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Conzen
Rechtsanwalt