Alturlaubsanspruch

14. Juli 2016 21:26 |
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Arbeitsrecht


Bis 31.12.2015 habe ich 20 Std. an 4 Tagen in der Woche gearbeitet. Meine Urlaubsanspruch - 24 Tage. Davon habe ich 4 Tage genommen, sodass ich noch 20 Tage mit in 2016 genommen habe. Würde ich in 2016 weiter an 4 Tagen arbeiten, hätte ich also noch 5 Wochen Alturlaub. Nun wurde meine Stelle augestockt und auf 5 Tage in der Woche ausgedehnt. In der Praxis verkürzt sich mein Alturlaub um 1 Woche , also auf nur 4 Wochen. Kann das richtig sein. MfG
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage im Jahr. Als Werktage gelten nach dem Gesetz alle Tage außer Sonn- und Feiertage unabhängig von den individuellen Arbeitstagen. Wenn Sie also 20 Tage aus dem Jahr 2015 in das Jahr 2016 mitgenommen haben, so haben Sie 20 Tage Resturlaub unabhängig davon, ob sie 4 oder 5 Tage in der Woche arbeiten.

Ich bedaure keine günstiger Auskunft geben zu können.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Conzen
Rechtsanwalt
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