Sehr geehrte Ratsuchende,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.
Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Tatsachen kann die Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Es können nur die wesentlichen Aspekte des Falles geklärt werden.
Aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Wenn Sie aufgrund von Mobbing krank sind und nach dem Ablauf des sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraumes immer noch erkrankt sind, dann haben Sie einen Schadensersatzanspruch hinsichtlich des Betrages, der Ihnen wegen der Zahlung von Krankengeld entgeht.
Zudem haben Sie dann einen Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld. Daneben sollte im Rahmen einer Feststellungsklage festgestellt werden, dass Sie berechtigt sind, Ihrer Arbeitsleistung unter Fortzahlung Ihres vollständigen Lohnes solange berechtigterweise fern zu bleiben, wie der Arbeitgeber nicht für die Verhinderung weiterer Mobbing- Aktivitäten gesorgt hat.
Zu guter Letzt haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihnen alle Schäden ersetzt werden, die Ihnen im Zusammenhang mit den Mobbing Aktivitäten entstanden sind. Hierzu zählt auch die Entstehung von Zeitguthaben.
Sie sollten in dieser Angelegenheit dringend eine Rechtsanwältin/ einen Rechtsanwalt aufsuchen und mit dieser/ diesem das konkrete Vorgehen besprechen. Lassen Sie sich hier umfassend beraten und außergerichtlich wie gerichtlich vertreten. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall weitere Kosten für Sie entstehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung bieten.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Mareike Preu
Rechtsanwältin
www.kanzlei-preu.de
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.
Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Tatsachen kann die Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Es können nur die wesentlichen Aspekte des Falles geklärt werden.
Aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Wenn Sie aufgrund von Mobbing krank sind und nach dem Ablauf des sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraumes immer noch erkrankt sind, dann haben Sie einen Schadensersatzanspruch hinsichtlich des Betrages, der Ihnen wegen der Zahlung von Krankengeld entgeht.
Zudem haben Sie dann einen Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld. Daneben sollte im Rahmen einer Feststellungsklage festgestellt werden, dass Sie berechtigt sind, Ihrer Arbeitsleistung unter Fortzahlung Ihres vollständigen Lohnes solange berechtigterweise fern zu bleiben, wie der Arbeitgeber nicht für die Verhinderung weiterer Mobbing- Aktivitäten gesorgt hat.
Zu guter Letzt haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihnen alle Schäden ersetzt werden, die Ihnen im Zusammenhang mit den Mobbing Aktivitäten entstanden sind. Hierzu zählt auch die Entstehung von Zeitguthaben.
Sie sollten in dieser Angelegenheit dringend eine Rechtsanwältin/ einen Rechtsanwalt aufsuchen und mit dieser/ diesem das konkrete Vorgehen besprechen. Lassen Sie sich hier umfassend beraten und außergerichtlich wie gerichtlich vertreten. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall weitere Kosten für Sie entstehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung bieten.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Mareike Preu
Rechtsanwältin
www.kanzlei-preu.de