Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine Vernichtung des alten Vertrags und Rückdatierung der neuen Verträge ist nicht zu empfehlen. Der neue Lebenspartner kann das alte Übergabeprotokoll nicht wirksam unterschreiben. Denn er kann nicht wissen, in welchem Zustand das Haus 2015 war.
Als Formulierung für die Aufteilung des Vertrags schlage ich vor:
[quote]Aufhebungs- und Mietvertrag
Zwischen .... (Vermieter), .... (Eltern im folgenden Mieter zu 1 genannt) .... (Tochter im Folgenden Mieterin zu 2 genannt) und .... (neuer Freund im folgenden Mieter zu 3 genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:
1. Der zwischen dem Vermieter, den Mietern zu 1 und der Mieterin zu 2 geschlossene Vertrag über das Haus (Adresse) wird mit Wirkung vom 31.12.2020 aufgehoben.
2. Zwischen dem Vermieter und den Mietern zu 1 wird zum 01.01.2021 der folgende Mietvertrag geschlossen:
a) Vermietet wird die Wohnung im Erdgeschoss des vorgenannten Hauses.
b) Die Miete beträgt .... Euro netto kalt im Monat.
c) zusätzlich zur Nettokaltmiete zahlen die Mieter zu 1 eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von .... Euro.
Über die Betriebskosten wird jährlich abgerechnet. Der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Die Heizkosten des Hauses werden zu 70% nach dem gemessenen Verbrauch und zu 30 % nach der Heizfläche abgerechnet.
Die Kaltwasserkosten werden zu 100% nach dem Verhältnis des gemessenen Verbrauchs umgelegt, wenn wohnungsbezogene Kaltwasserzähler vorhanden sind. Sind keine wohnungsbezogenen Kaltwasserzähler vorhanden, werden die Kaltwasserkosten nach dem Verhältnis der Wohnfläche umgelegt.
Alle anderen nach der Betriebskostenverordnung umlegbaren Betriebskosten werden nach der Wohnfläche umgelegt.
d) Die Mieter zu 1 zahlen eine Kaution in Höhe von ... Euro (3fache der Nettokaltmiete)
e) Bei Beendigung des Mietverhältnisses haben die Mieter zu 1 die Wohnung im Erdgeschoss in dem Zustand zurück zugeben, in dem sie 2015 bei Abschluss des jetzt aufgelösten Mietvertrags für das Haus war. Das Übergabeprotokoll von 2015 wird Bestandteil des Mietvertrags, soweit es die Wohnung im Erdgeschoss betrifft.
3. Zwischen dem Vermieter der Mieterin zu 2 und dem Mieter zu 3 wird der folgende Mietvertrag geschlossen:
a) Vermietet wird die Wohnung im 1. Obergeschoss des vorgenannten Hauses.
b) Die Miete beträgt .... Euro netto kalt im Monat.
c) zusätzlich zur Nettokaltmiete zahlen die Mieterin zu 2 und der Mieter zu 3 eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von... Euro.
Über die Betriebskosten wird jährlich abgerechnet. Der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Die Heizkosten des Hauses werden zu 70% nach dem gemessenen Verbrauch und zu 30 % nach der Heizfläche abgerechnet.
Die Kaltwasserkosten werden zu 100% nach dem Verhältnis des gemessenen Verbrauchs umgelegt, wenn wohnungsbezogene Kaltwasserzähler vorhanden sind. Sind keine wohnungsbezogenen Kaltwasserzähler vorhanden, werden die Kaltwasserkosten nach dem Verhältnis der Wohnfläche umgelegt.
Alle anderen nach der Betriebskostenverordnung umlagefähigen Betriebskosten werden nach der Wohnfläche umgelegt.
d) Die Mieterin zu 2 und der Mieter zu 3 zahlen eine Kaution in Höhe von ... Euro (3fache der Nettokaltmiete)
e) Bei Beendigung des Mietverhältnisses haben die Mieterin zu 2 und der Mieter zu 3 die Wohnung im 1. Obergeschoss in dem Zustand zurück zugeben, in dem sie 2015 bei Abschluss des jetzt aufgelösten Mietvertrags für das Haus war. Das Übergabeprotokoll von 2015 wird Bestandteil des Mietvertrags, soweit es die Wohnung im 1. Obergeschoss betrifft.
4. Der Vermieter wird für jede der beiden vermieteten Wohnungen ein neues Kautionskonto einrichten. Von dem Guthaben auf dem Kautionskonto für den aufgelösten Mietvertrag wird er 50% auf das Kautionskonto für den Mietvertrag der Wohnung im Erdgeschoss und 50% auf das Kautionskonto für den Mietvertrag über die Wohnung im 1. Obergeschoss überweisen.
Unterschriften Vermieter, Mieter zu 1, Mieterin zu 2 und Mieter zu 3.[/quote]
Damit sind Sie gut abgesichert. Auch wenn die Betriebskosten bisher von untergeordneter Bedeutung waren, habe ich den Beginn der neuen Verträge auf den Beginn des Kalenderjahres datiert, damit die Abrechnung einfacher wird. Sie können jedoch auch jedes andere Datum einsetzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen