Alten Mietvertrag durch 2 neue Verträge ersetzen

16. Oktober 2020 13:07 |
Preis: 40,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Zusammenfassung

Wie kann ein bestehender Mietvertrag für ein ganzes Haus, der von Eltern und Tochter gemeinsam unterschrieben wurde, in zwei separate Mietverträge für die jeweiligen Wohnungen im Haus aufgeteilt werden, wobei der neue Lebenspartner der Tochter in den neuen Mietvertrag aufgenommen werden soll?

Der bestehende Mietvertrag sollte aufgelöst und zwei neue Mietverträge erstellt werden, einer für die Eltern und einer für die Tochter und ihren Lebenspartner. Die Kaution des alten Vertrags kann auf die beiden neuen Verträge aufgeteilt werden. Das bestehende Übergabeprotokoll kann als Grundlage für den Zustand der Wohnungen bei Vertragsbeginn dienen. Der neue Lebenspartner kann das alte Übergabeprotokoll jedoch nicht wirksam unterschreiben, da er den Zustand des Hauses zum Zeitpunkt der Erstellung des Protokolls nicht kennt. Es wird empfohlen, die neuen Mietverträge nicht rückzudatieren.

Guten Tag,

es existiert aktuell ein Mietvertrag (aus 2015) für ein komplettes Haus. Das Haus hat 2 voneinander getrennte Wohnungen.
Die Eltern wohnen in der Wohnung im EG und die Tochter (mit Kind) in der Wohnung im OG.
Eltern sowie Tochter haben zusammen für das ganze Haus einen Mietvertrag unterschrieben.

Beide "Parteien" tragen alle Kosten des Hauses, jeweils zu 50%.

Jetzt hat die Tochter der Eltern einen neuen Lebenspartner, der ebenfalls in der Wohnung der Tochter wohnt.
(Also Wohnen jetzt 4 Erwachsene und 1 Kind in dem Haus)


Auf Wunsch alle Mieter soll der alte Mietvertrag aufgelöst werden und in 2 separate Mietverträge (für jede Wohnung ein Vertrag) umgewandelt werden.
Zusätzlich soll bei der OG Wohnung wo bislang nur Tochter & Kind wohnte jetzt auch der neue Lebenspartner im Mietvertrag stehen.
Mietvertrag 1 = Eltern
Mietvertrag 2 = Tochter & Lebenspartner

Als Vermieter will das ganze möglichst einfach gestalten, die zu Mietbeginn hinterlegte Kaution soll für die neuen Verträge durch 2 geteilt werden und für den jeweiligen neuen Vertrag angegeben werden.

Des Weiteren will ich kein neues Übergabeprotokoll machen, sondern mich auf das noch existierende Übergabeprotokoll das zur Zeit des ersten Mietvertrages angefertigt wurde berufen (dieses Übergabeprotokoll ist zum Glück auch schon so aufgeteilt, dass ganz klar zu erkennen ist, welche Bereiche für die Wohnung im EG und welche Bereiche für die Wohnung im OG gehören, zudem haben alle Beteiligten -außer der neue Lebensgefährte der Tochter- dieses Übergabeprotokoll damals unterschrieben)

Die Kaution soll zwischen dem Umstieg von den alten Mietvertrag auf die beiden neuen Mietverträge nicht für ggf. entstandene Schäden in der "ersten" Mietzeit verrechnet werden, sondern erst, wenn irgendwann einmal die Parteien (oder eine Partei) ausziehen will.

Können mir bitte diese Anliegen in entsprechende Klauseln umschrieben werden, die für einen Mietvertrag Gültigkeit haben müssten?
Bin ich als Vermieter damit halbwegs gut abgesichert?
Ist es in Ordnung wenn der neue Lebensgefährte das alte Übergabeprotokoll jetzt noch zusätzlich "nachträglich" unterschreibt?


Nebenkosten usw. sind nebensächlich in dieser ganzen Angelegenheit.
Gibt es vielleicht noch etwas wichtiges, was ich beachten muss als Vermieter? Ich möchte nicht auf Schäden sitzen bleiben, die in der Zeit des ersten Mietvertrages zwar entstanden sind, aber nicht von mir Bemängelt/Berechnet bzw. Instandgesetzt worden sind.


Oder sollte ich das ganze vielleicht ganz anders angehen, den ersten Mietvertrag vernichten und die beiden neuen Mietverträge einfach mit dem Datum (Einzugs und Unterschriftsdatum) des ersten alten Vertrages erstellen?
Die Mieter wären auch dazu bereit.
(Könnte es irgendwie Probleme geben, wenn die Mieter später vielleicht die Kopie des alten Mietvertrages doch noch besitzen?)

Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung!
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Eine Vernichtung des alten Vertrags und Rückdatierung der neuen Verträge ist nicht zu empfehlen. Der neue Lebenspartner kann das alte Übergabeprotokoll nicht wirksam unterschreiben. Denn er kann nicht wissen, in welchem Zustand das Haus 2015 war.

Als Formulierung für die Aufteilung des Vertrags schlage ich vor:

[quote]Aufhebungs- und Mietvertrag

Zwischen .... (Vermieter), .... (Eltern im folgenden Mieter zu 1 genannt) .... (Tochter im Folgenden Mieterin zu 2 genannt) und .... (neuer Freund im folgenden Mieter zu 3 genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:

1. Der zwischen dem Vermieter, den Mietern zu 1 und der Mieterin zu 2 geschlossene Vertrag über das Haus (Adresse) wird mit Wirkung vom 31.12.2020 aufgehoben.

2. Zwischen dem Vermieter und den Mietern zu 1 wird zum 01.01.2021 der folgende Mietvertrag geschlossen:

a) Vermietet wird die Wohnung im Erdgeschoss des vorgenannten Hauses.
b) Die Miete beträgt .... Euro netto kalt im Monat.
c) zusätzlich zur Nettokaltmiete zahlen die Mieter zu 1 eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von .... Euro.
Über die Betriebskosten wird jährlich abgerechnet. Der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Die Heizkosten des Hauses werden zu 70% nach dem gemessenen Verbrauch und zu 30 % nach der Heizfläche abgerechnet.
Die Kaltwasserkosten werden zu 100% nach dem Verhältnis des gemessenen Verbrauchs umgelegt, wenn wohnungsbezogene Kaltwasserzähler vorhanden sind. Sind keine wohnungsbezogenen Kaltwasserzähler vorhanden, werden die Kaltwasserkosten nach dem Verhältnis der Wohnfläche umgelegt.
Alle anderen nach der Betriebskostenverordnung umlegbaren Betriebskosten werden nach der Wohnfläche umgelegt.
d) Die Mieter zu 1 zahlen eine Kaution in Höhe von ... Euro (3fache der Nettokaltmiete)
e) Bei Beendigung des Mietverhältnisses haben die Mieter zu 1 die Wohnung im Erdgeschoss in dem Zustand zurück zugeben, in dem sie 2015 bei Abschluss des jetzt aufgelösten Mietvertrags für das Haus war. Das Übergabeprotokoll von 2015 wird Bestandteil des Mietvertrags, soweit es die Wohnung im Erdgeschoss betrifft.

3. Zwischen dem Vermieter der Mieterin zu 2 und dem Mieter zu 3 wird der folgende Mietvertrag geschlossen:

a) Vermietet wird die Wohnung im 1. Obergeschoss des vorgenannten Hauses.
b) Die Miete beträgt .... Euro netto kalt im Monat.
c) zusätzlich zur Nettokaltmiete zahlen die Mieterin zu 2 und der Mieter zu 3 eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von... Euro.
Über die Betriebskosten wird jährlich abgerechnet. Der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Die Heizkosten des Hauses werden zu 70% nach dem gemessenen Verbrauch und zu 30 % nach der Heizfläche abgerechnet.
Die Kaltwasserkosten werden zu 100% nach dem Verhältnis des gemessenen Verbrauchs umgelegt, wenn wohnungsbezogene Kaltwasserzähler vorhanden sind. Sind keine wohnungsbezogenen Kaltwasserzähler vorhanden, werden die Kaltwasserkosten nach dem Verhältnis der Wohnfläche umgelegt.
Alle anderen nach der Betriebskostenverordnung umlagefähigen Betriebskosten werden nach der Wohnfläche umgelegt.
d) Die Mieterin zu 2 und der Mieter zu 3 zahlen eine Kaution in Höhe von ... Euro (3fache der Nettokaltmiete)
e) Bei Beendigung des Mietverhältnisses haben die Mieterin zu 2 und der Mieter zu 3 die Wohnung im 1. Obergeschoss in dem Zustand zurück zugeben, in dem sie 2015 bei Abschluss des jetzt aufgelösten Mietvertrags für das Haus war. Das Übergabeprotokoll von 2015 wird Bestandteil des Mietvertrags, soweit es die Wohnung im 1. Obergeschoss betrifft.

4. Der Vermieter wird für jede der beiden vermieteten Wohnungen ein neues Kautionskonto einrichten. Von dem Guthaben auf dem Kautionskonto für den aufgelösten Mietvertrag wird er 50% auf das Kautionskonto für den Mietvertrag der Wohnung im Erdgeschoss und 50% auf das Kautionskonto für den Mietvertrag über die Wohnung im 1. Obergeschoss überweisen.

Unterschriften Vermieter, Mieter zu 1, Mieterin zu 2 und Mieter zu 3.[/quote]

Damit sind Sie gut abgesichert. Auch wenn die Betriebskosten bisher von untergeordneter Bedeutung waren, habe ich den Beginn der neuen Verträge auf den Beginn des Kalenderjahres datiert, damit die Abrechnung einfacher wird. Sie können jedoch auch jedes andere Datum einsetzen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
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