Alkoholverkauf über das Internet. (Der Anfang.)

30. April 2011 00:00 |
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Internetrecht, Computerrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Kundenstamm weiter ausbauen und zusätzlich Alkohol ( nur spezielle Getränke nach Kundenwunsch) verkaufen.

Gibt es für den Alkoholverkauf etwas zu beachten? (außer Altersnachweis)?
Bedarf es extra Genehmigungen?

Verkauf erfolgt über das Internet. Die Ware wird zum Teil Pfandfrei importiert.

Was muss man beim importieren bzgl. Zoll und Steuern beachten?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Schmidt
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Zunächst ist eine umfassende Beratung zum Onlineverkauf hier angesichts der beschränkten Zeit und Ihres Einsatzes nicht möglich.

Angaben zu Zoll und Steuern beim Import von Alkohol sind unter dieser Rubrik nicht möglich, hier verweise ich darauf diesbezüglich eine Frage im Bereich Steuerrecht einzustellen.

Spezielle Genehmigungen sind nicht notwendig.

Sie müssen aber folgende Punkte immer beachten:

1. Sie müssen die Preisangabenverordnung einhalten.

2. Nach der LMKV muss der Alkoholgehalt in Volumenprozenten bis auf höchstens eine Dezimalstelle anzugeben.

3. Hauptproblem ist das JSchG, nach dem Sie sicherstellen müssen, dass Branntwein nicht an Minderjährige verkauft wird.

In einer Entscheidung zum Tabakverkauf über das Internet hat das LG Koblenz entschieden, dass Alterskontrollen nicht notwendig sind, weil das JSchG, anders als beim Versand von Filmen, keine Alterskontrolle vorschreibe (vgl. LG Koblenz Beschluss vom 13.08.2007, AZ 4 HK O 120/07).

Allerdings ist nicht sicher, ob diese Entscheidung bei Alkohol ohne Einschränkungen gilt. Es wird teilweise aus § 2 JuSchG gefolgert, dass beim Versand immer eine Prüfung des Alters erfolgen muss.
Wenn Sie hier keinen sicheren Jugendschutz gewährleisten, riskieren Sie Abmahungen und Verfahren wegen Verstoßes gegen das JSchG. Als sicher ist die Zustellung bestimmter Anbieter anzusehen, die nur an Erwachsene persönlich zustellt (etwa UPS). Auch der Post Ident Comfort Dienst der Post wäre sicher, verursacht aber auch Kosten.

Bei anderen Methoden, wie etwa Angabe der Personalausweisnummer, liegt bereits teilweise Rechtsprechung vor, die diese für unzureichend erklärt hat. Natürlich müssen auch die AGB´s entsprechend ausgestaltet sein, dass Wesentliche ist aber die Übergabe der Ware selbst.


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