Sehr geehrter Herr,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Kursgewinne (Spekulationsgewinne), bleiben unversteuert, wenn der Verkauf erst nach Ablauf der einjährigen Spekulationspflicht erfolgt.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Kursgewinne (Spekulationsgewinne), bleiben unversteuert, wenn der Verkauf erst nach Ablauf der einjährigen Spekulationspflicht erfolgt.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Ergänzung vom Anwalt
19. Februar 2007 | 15:55
Veräußerungsgewinne bei Wertpapierfonds werden nicht besteuert und zwar unabhängig davon, ob diese Gewinne einbehalten oder ausgezahlt werden.