vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
1.) Ist meine Äußerung wirklich Rassismus im juristischen Sinne?
Solche Äußerungen könnten unter dem Begriff der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB strafbar sein, wenn sie geeignet wären den öffentlichen Frieden zu stören und Sie hierzu auch den Vorsatz gehabt hätten. Da Sie aber selbst sagen, dass Sie allein schon die Reaktion nicht gewünscht haben und dies nicht auf alle Ausländer oder Afrikaner gemünzt war, sondern nur auf diese eine Person, welche mit einem Messer bewaffnet bei einer Behörde erschien, ist dies nicht unter dem Begriff der Volksverhetzung zu fassen. Auch nicht unter den Tatbestand der Beleidigung, welcher auch in Betracht kommen würde.
2.) Kann ich deswegen bestraft werden? (Ich bin nicht vorbestraft und wurde noch nie wegen irgendwas angezeigt)
Da Ihnen der notwendige Vorsatz fehlt lautet die Antwort ganz klar „Nein, Sie können für eine solche Äußerung nicht betraft werden!"
3.) Würde eine Staatsanwaltschaft eine solche Strafanzeige annehmen und ermitteln und wäre der Forenbetreiber (und anschließend er Provider) dann verpflichtet, meine IP-Adresse anzugeben?
Wenn eine dritte Person die Sache zur Anzeige bringen würde, würde die Polizei und wohl auch die Staatsanwaltschaft wohl anfangen zu ermitteln um Kenntnis davon zu erlangen wer hinter dieser Äußerung steckt. Hierbei würde auch versucht werden vom Forumsinhaber die IP-Adresse erfragt und dann von Ihren Provider der dazugehörige Anschlussinhaber zu ermitteln. Ob dies gelingen würde hängt tatsächlich von der Speicherung der Daten ab.
Diese werden im Regelfall nach kurzer Dauer gelöscht, so dass nach wenigen Wochen keine Nachverfolgung mehr möglich wäre.
4.) Oder ist meine Aussage als freie Meinungsäußerung zu sehen?
Je nach der konkret verwendeten Wortwahl ist eine solche Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das militante oder kriminelle Ausländer des Landes verwiesen werden sollten wird ja auch von diversen Parteien und Politikern immer mal wieder gesagt, ohne das diese dafür strafrechtliche Repressalien zu befürchten hätten oder haben. Die Meinungsfreiheit als Grundrecht geht hier sehr weit, so dass selbst überspitzte und grenzwertige Äußerungen bis hin zur Polemik von dieser gedeckt sind.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Gerth,
vielen Dank für Ihre umfangreiche Antwort. In der Tat habe ich niemals irgendetwas rassistisches sagen wollen und ich denke so auch nicht. Es geht mir um den konkreten Vorfall mit der Afrikanerin.
Ergänzend merke ich noch an, dass ich mich in dem betreffenden Forum angemeldet hatte, nachdem im Jobcenter Neuss eine Arbeitsvermittlerin getötet wurde. Ich bin selbst Arbeitsvermittler in einem Jobcenter und bin über den Mord so furchtbar geschockt, dass ich mir die Äußerungen in dem betreffenden Forum, ich sei selbst ein Mörder, Nazi usw. (wegen meines Jobs) nicht bieten lassen wollte. Die in Frankfurt im Jobcenter getötete Afrikanerin wird in gewissen Kreisen fast wie eine Märtyrerin gefeiert. Da war ich so fassungslos (siehe mein Nickname), dass ich mit der Aussage "dass diese Frau besser in ihrer Heimat geblieben wäre und was wir (angesichts der Tatsache, dass sei mit einem Messer ins Amt geht) in unser Land lassen." reagierte. Leider gibt mir der Forenbetreiber aufgrund meiner Sperrung auch nicht mehr die Chance, dass ich etwas dazu sagen kann. Wäre es nicht zu dem Mord in Neuss gekommen, hätte ich mich nie und nimmer in diesem Forum zu Wort gemeldet, dass ich vorher nicht einmal kannte.
Mit diesen Zusatzinformationen: ändert dies etwas an Ihre Bewertung des Falles? Können Sie noch etwas hinzufügen? Trotz Ihrer Antwort bin ich nämlich noch nicht beruhigt (das ist aber keine Kritik!).
Sehr geehrter Ratsuchender,
vor dem Hintergrund, dass Sie selber als Arbeitsvermittler in einem Jobcenter arbeiten und somit emotional mit dem Opfer aus Neuss eng verknüpft sind wird Ihre Äußerung nicht nur von der Meinungsfreiheit gerechtfertigt, sondern auch auf Grund der genannten Fakten verständlich und würde bei deren Kenntnis auch die anderen Forenmitglieder davon überzeugen. Genauso würde es eine ermittelnde Polizeibehörde oder gar Staatsanwaltschaft beurteilen.
So dass ich Ihnen nach genauerer Kenntnis der Fakten noch deutlicher sagen kann, dass Sie keine Bestrafung befürchten müssen. Die Umstände wirken noch weitaus entschuldigender, als es die Meinungsfreiheit per se schon tun würde.
Sie sollten daher keine keinerlei Gedanken mehr an die Vorwürfe der anderen Forenteilnehmer verschwenden.
Gerne können Sie sich im Falle einer Ermittlung gegen Sie, von der ich aber nicht ausgehe, auch an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Gerth
Rechtsanwalt