Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Sie haben die Änderungskündigung mit der Maßgabe angenommen, dass die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses unverändert bleiben.
Stellt sich die entscheidende Frage, ob der Arbeitgeber einen Unterschied sieht zwischen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses und Arbeitsvertrag.
Da sich ja aber die Bedingungen für das Arbeitsverhältnis gerade aus dem Arbeitsvertrag ergeben, muss man davon ausgehen, dass kein Unterschied zu machen.
Der Arbeitgeber hat Ihnen im Rahmen der Änderungskündigung zugesagt, dass die Bedingungen unverändert bleiben. Wenn er nunmehr den Arbeitsvertrag an entscheidenden Stellen ändern will und sich dadurch Änderungen der Bedingungen für Sie ergeben, müssen Sie dem nicht nachkommen.
Lehnen Sie den neuen Arbeitsvertrag ab und verweisen auf die Zusage, dass sich die Bedingungen nicht ändern werden.
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Sehr geehrter Herr Schwerin, vielen Dank für Ihre Antwort. Mir ist aber nicht klar, ob ich den Arbeitsvertrag schriftlich ablehnen muss, oder einfach bis zur nächsten Aufforderung "warten" kann, um ihn dann mündlich abzulehnen.
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Sie sollten erstmal bis zur nächsten Aufforderung abwarten und dem Arbeitgeber dann am besten schriftlich mitteilen (oder vorab mündlich und danach noch schriftlich), dass Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, da im Rahmen der Änderungskündigung andere Zusagen gemacht worden sind.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt