21. Juli 2015
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12:16
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
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E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Ihr Großvater hatte Ihnen, rechtlich gesehen, ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages MIT Mieterhöhungsmöglichkeit unterbreitet.
Dadurch, dass Sie dieses Angebot im dargestellten Sinn abgeändert haben, haben Sie sein Angebot abgelehnt und gleichzeitig ein neues Angebot OHNE Erhöhungsmöglichkeit abgegeben.
Da Ihr Großvater dieses neue Angebot nicht angenommen und jetzt explizit abgelehnt hat, ist der Ausschluss der Erhöhungsmöglichkeit nicht wirksam vereinbart; Ihr Großvater kann daher entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eine erhöhte Miete verlangen.
Eine Urkundenfälschung im strafrechtlichen Sinne sehe ich nicht. Der Vertragsentwurf Ihres Großvaters stellte keine Urkunde dar.
Mit freundlichen Grüßen