13. Oktober 2022
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15:19
Antwort
vonRechtsanwalt Mohamed El-Zaatari
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sollte ein neuer Hausanschluss erforderlich sein, wären Sie grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet. Die länderrechtlichen Regelungen sehen insoweit vor, dass die Eigentümer auch gleichzeitig Kostenschuldner sind. Ihre Schilderungen habe ich so verstanden, dass der Übergabeschacht auf dem Nachbarsgrundstück liegt und keine Grunddienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen sind. Insofern könnte man daran denken, dass Ihr Nachbar einer Duldungspflicht unterliegt. Sie können also von Ihrem Nachbarn die Duldung des Abwasserrohrs und seine Nutzung zur Durchleitung der Abwässer verlangen, auch wenn der Anschluss an den öffentlichen Kanal möglich wäre.
Maßgeblich ist dabei, dass das Haus bereits im Jahre 1972 erbaut, die Übergabestelle also seit mehr als 50 Jahren auf dem Nachbarsgrundstück liegt. Hier genießen Sie also Vertrauensschutz.
Günstiger als die Beantragung eines neuen Hausanschlusses wäre hier die Öffnung des Rohres auf dem Nachbarsgrundstück, damit das Abwasser wieder reibungslos in den öffentlichen Kanal abfließen kann. Die Rechtsprechung hat dahingehend die Frage offen gelassen, ob Ihr Nachbar einen Ausgleichsanspruch geltend machen kann oder ob die Beeinträchtigung das zumutbare Maß nicht überschreitet. Das ist im Einzelfall zu entscheiden, allerdings sprechen viele Gründe gegen einen Ausgleichsanspruch.
Aufgrund der Dringlichkeit würde ich zeitnah das Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen. Die Kosten würde die Freilegung des verschlossenen Rohres müssten ebenfalls von Ihnen getragen werden. Es fehlt nämlich an einer Kostenregelung zwischen Ihnen. Es würde gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn ihr Nachbar ohne Eintragung einer Grunddienstbarkeit die Nutzung der Abwasserrohre einerseits dulden muss und andererseits für eventuelle Probleme die Kosten tragen muss.
Sie können mir gerne nochmals Unterlagen zusenden, ich würde dann eine erweiterte Einschätzung abgeben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari