vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Sie haben steuerrechtlich drei Möglichkeiten, die KfZ Kosten bei zusätzlicher Privatnutzunh in Ihrem Betrieb abzusetzen:
1. 1%Prozent- Regel: Sie buchen jedne Monat 1% des Bruttolistenpreises als Einnahme und versteuern diese entsprechend. Im Gegenzug können Sie ALLE Rechnungen, die mit dem Fahrzeug zusammenhängen, absetzen. Sie brauchen kein Fahrtenbuch zu führen.
2. Fahrtenbuch: Sie führen ein EXAKTES Fahrtenbuch über ALLE Fahrten, die Sie mit dem KfZ unternehmen. Liegt hier der Anteil der geschäftlichen Nutzung über 50%, können die Fahrzeugkosten abgesetzt werden.
3. Schließlich können Sie die einzelnen Dienstfahrten mit Reisekostenabrechnungen erfassen (0,30 € pro km). Hierbei können die Fahrzeugkosten nicht abgesetzt werden.
Welche Möglichkeit für Sie die günstigste ist, müssen Sie letztlich ausrechnen. Die 1% Methode ist weniger aufwendig, häufig aber etwas „teurer". Ein Fahrtenbuch erregt IMMER das Aufsehen der Prüfer im Rahmen einer Betriebsprüfung und wird auch häufig beanstandet. Außerdem ist die Führung eines Fahrtenbuches aufwändig. Möglichkeit drei kommt nur un Betracht, wenn Sie nicht viel geschäftlich unterwegs sind.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Vielen Dank.
Diese Möglichkeiten waren mir für einen Freiberufler bereits bekannt.
Vielleicht war die Frage auch unpräzise formuliert.
Wie verbucht man die Ausgaben des Kfz in einer GbR? In der eigenen Einkommensteuererklärung oder als Betriebsausgaben der GbR? Ich denke letzteres nur, wenn das Kfz von der GbR gemeinsam angeschafft wurde?
MfG
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Sie das Fahrzeug einbringen ins Geschäft, sind die Kosten (Leasing, Benzin etc) Betriebsausgaben. Leasingnehmer können Sie privat sein, mit der 1% Regel leisten Sie ja Ihren Anteil, insofern können Sie die Betriebausgaben geltend machen.
Sie müssen das Fahrzeug nur "einbringen", sei es über die 1% Regel, sei es über das Fahrtenbuch.
Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
- Rechtsanwältin -