Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn ich Sie richtig verstehe, dann beziehen Sie sich inhaltlich auf den Angebotstext des/der Leasingunternehmens/Autohauses/Leasingbank, mit welcher/welchem Sie nun den neuen Vertrag abschließen wollen.
Der dort vorgesehene Text sagt lediglich, für welche Nutzung das Fahrzeug zugelassen ist. Dort ist also "privat/zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbstaendigen beruflichen Tätigkeit" vermerkt.
Dies bedeutet erst einmal lediglich, welche Nutzung also Ihr Vertragspartner voraussetzt bzw. für zulässig erachtet - dies liegt bei Ihnen vor, da Sie - nach Ihren Angaben - freiberuflich tätig sind.
Auf die Art und Weise, wie Sie den geschäftlichen Anteil der Nutzung steuerlich verwerten, hat diese Angabe keinerlei Auswirkung. Insofern müssen Sie sich keine Gedanken machen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen