Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihr Nachbar ist nicht verpflichtet seine Aufschüttung zu entfernen. Eine entsprechende Aufforderung ginge ins Leere.
Soweit durch die Art der Nutzung der Wand, durch den Nachbar (Stützwand für Erdaufschüttung) eine Verstärkung der Wand über das Maß der Nutzung durch sie (Wand des Gartenhauses) erforderlich ist, muss sich der Nachbar an den höheren Kosten der verstärkten Ausführung beteiligen. Auch die Kosten einer wohl erforderlichen Feuchtesperre sind, soweit nur durch die Aufschüttung verursacht, vom Nachbar zu tragen. Während der Ausführung der Arbeiten zum Abriss und der Neuerrichtung ist durch sie der Hang zu sichern. Bitte beachten sie bei der Ausführung der Arbeiten auch die Regelungen des Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetzes (https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212898#5) insbesondere hinsichtlich Information und Benachrichtigungspflichten durch sie gegenüber dem Nachbarn.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihr Nachbar ist nicht verpflichtet seine Aufschüttung zu entfernen. Eine entsprechende Aufforderung ginge ins Leere.
Soweit durch die Art der Nutzung der Wand, durch den Nachbar (Stützwand für Erdaufschüttung) eine Verstärkung der Wand über das Maß der Nutzung durch sie (Wand des Gartenhauses) erforderlich ist, muss sich der Nachbar an den höheren Kosten der verstärkten Ausführung beteiligen. Auch die Kosten einer wohl erforderlichen Feuchtesperre sind, soweit nur durch die Aufschüttung verursacht, vom Nachbar zu tragen. Während der Ausführung der Arbeiten zum Abriss und der Neuerrichtung ist durch sie der Hang zu sichern. Bitte beachten sie bei der Ausführung der Arbeiten auch die Regelungen des Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetzes (https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212898#5) insbesondere hinsichtlich Information und Benachrichtigungspflichten durch sie gegenüber dem Nachbarn.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen