Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da bislang die Forderungen außergerichtlich geltend gemacht werden, steht man erstmal nicht so sehr unter Druck.
Sie können auf Ihrem Standpunkt bestehen bleiben und die Forderung zurückweisen.
Es kann nur ein Anbieter abrechnen, was hier durch eprimo gemacht worden ist.
Die SWP können den Zeitraum daher nicht doppelt abrechnen.
Sie antworten auf weitere Schreiben von Creditreform stets auch nur damit, dass die Forderung unberechtigt ist.
Sollte ein Mahnbescheid erfolgen, legen Sie gegen diesen Widerspruch ein.
Klagen wird Creditreform für die SWP nicht, da man im gerichtlichen Verfahren die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht beweisen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike J. Schwerin, Rechtsanwältin
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da bislang die Forderungen außergerichtlich geltend gemacht werden, steht man erstmal nicht so sehr unter Druck.
Sie können auf Ihrem Standpunkt bestehen bleiben und die Forderung zurückweisen.
Es kann nur ein Anbieter abrechnen, was hier durch eprimo gemacht worden ist.
Die SWP können den Zeitraum daher nicht doppelt abrechnen.
Sie antworten auf weitere Schreiben von Creditreform stets auch nur damit, dass die Forderung unberechtigt ist.
Sollte ein Mahnbescheid erfolgen, legen Sie gegen diesen Widerspruch ein.
Klagen wird Creditreform für die SWP nicht, da man im gerichtlichen Verfahren die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht beweisen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike J. Schwerin, Rechtsanwältin