Abrechnungsdiffernz nach Stromanbieterwechsel

5. September 2012 17:32 |
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Inkasso, Mahnungen


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin beim Stromanbieter-Wechsel zwischen die Räder gekommen und soll nun einen Monat doppelt bezahlen.

Die Stadtwerke Pforzheim haben mir über Creditreform eine Mahnung mit Terminsetzung zugesandt. Es geht um die Stromlieferung von 01. Nov. 2011 bis 31. Dez. 2011 für die die SWP ohne jeglichen Nachweis eine Rechnung stellte. Ich habe wiedersprochen, da ich mit 2 Briefen nachweisen kann, dass ich bis 30. Nov. 2011 mit Strom von eprimo beliefert wurde und auch bezahlt habe (incl. Zählerstand). Unten stehende Info habe ich letzte Woche an die Creditreform geschickt:

"Aus den beigefügten Dokumenten ist klar zu ersehen, dass ich bis 30.11.2011 von eprimo beliefert und abgerechnet wurde. Das habe ich auch mehrfach der SWP gemeldet und anhand der Unterlagen nachgewiesen. Ich hatte den Kündigungsservice von eprimo genutzt und auf Nachfrage wurde mir von deren Seite erklärt, man habe „systemisch" bei der SWP gekündigt - d.h. es kann für einen Zeitraum nur ein Anbieter auf den Zähler abrechen. Die Kündigung sei ordnungsgemäß an SWP rausgegangen. Wie gesagt, ich habe auch mehrfach bei der SWP um eine korrigierte Rechnung (nur für Dezember 2011) gebeten … kam aber nichts. Deshalb bin ich über die Mahnung aus Ihrem Haus und auch über die Höhe der Forderung mehr als erstaunt und bitte um Klärung."

Heute bekomme ich die Rückmeldung, dass Creditreform bei der SWP Pforzheim nachgefragt habe und ich mich mit dem Fremdanbieter in Verbindung setzen solle, da ein Fehler bei den Stadtwerken Pforzheim nicht vorliege und die Forderung bestehen bleibt. Zahlungs-Termin 17.Sept.2012. Kein Nachweis oder sonstiger Beweis für die Rechtmäßigkeit der Forderung der SWP.

Wie kann ich weiter argumentieren? Wie ist hier die Rechtslage?

Mit freundlichen Grüßen,

lucks69
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Da bislang die Forderungen außergerichtlich geltend gemacht werden, steht man erstmal nicht so sehr unter Druck.

Sie können auf Ihrem Standpunkt bestehen bleiben und die Forderung zurückweisen.

Es kann nur ein Anbieter abrechnen, was hier durch eprimo gemacht worden ist.

Die SWP können den Zeitraum daher nicht doppelt abrechnen.

Sie antworten auf weitere Schreiben von Creditreform stets auch nur damit, dass die Forderung unberechtigt ist.

Sollte ein Mahnbescheid erfolgen, legen Sie gegen diesen Widerspruch ein.

Klagen wird Creditreform für die SWP nicht, da man im gerichtlichen Verfahren die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht beweisen kann.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike J. Schwerin, Rechtsanwältin
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