21. Dezember 2006
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03:16
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
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vielen Dank für die Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Der Käufer hat eigentlich nur angekündigt, seine Pflicht zu tun, nämlich Rechtsverstösse an die zuständigen Behörden zu melden. Die 48-Stunden-Pflicht ist eine Höflichkeit Ihnen gegenüber.
Beides ist sein gutes Recht.
Wenn die Meldung an die Finanzbehörden erfolgt, wird sich die Steuerfahndung Ihre Verkäufe näher ansehen und wohl eine Steuernachforderung geltend machen. Wenn die Steuernachforderung zu hoch ausfällt, könnte auch ein Steuerstrafverfahren möglich sein.
Die Wettbewerbszentrale wird sich Ihr Angebot ansehen und Ihnen gegebenenfalls eine Abmahnung zustellen.
Auch die Ausländerbehörde wird sich dafür interessieren.
Auch das Gewerbeamt wird wohl bezüglich des nichtangemeldeten Gewerbes aktiv werden und ein Ordnungsgeld verhängen.
Die konkreten Sanktionen der genannten Behörden kann ich leider aus der Distanz nicht vorhersagen.
Ich muß daher äußerst dringend anregen, daß Sie die Angebotsseite in Ordnung bringen und sich unverzüglich mit einem örtlichen Kollegen Ihres Vertrauens in Verbindung setzen. Dieser sollte Fachanwalt für Ausländerrecht sein, da hier die kritischste Seite an diesem Fall liegen dürfte.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Rückfrage vom Fragesteller
21. Dezember 2006 | 11:45
Noch eine Frage bitte:
Kann ich als ausländischer Student einen Gewerbeschein vom Rathaus bekommen.
Ich bedanke mich bei Ihnen noch mal.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
21. Dezember 2006 | 16:27
Sehr geehrter Ratsuchender,
grundsätzlich ist weder die Nationalität noch der Studentenstatuts ein Problem bei der Anmeldung eines Gewerbes.
In Ihrem konkreten Fall ist jedoch Ihre eingeschränkte Aufenthaltserlaubnis hinderlich.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber