Abmahnung Azubi Krankenschein

| 6. Februar 2025 20:26 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Abend,mein Sohn, Azubi hat heute eine Abmahnung bekommen. Er hat sich per WhatsApp am 3.2. bei seinem Chef krank abgemeldet und am Dienstagabend den Krankenschein in den Briefkasten der Firma gesteckt. Allerdings hat er seinen Chef nicht persönlich informiert, das er 1 Woche raus ist. Er hat es sonst auch so gemacht, 2.Tag Krankenschein abgegeben und dann wieder zur Arbeit gegangen.Er hat das Feedback nicht bekommen, das es so nicht okay ist. Nun steht in der Abmahnung, die am 4.2. schon geschrieben wurde, das er unentschuldigt fehlt, weil er keinen Krankenschein abgegeben hat. Hat er aber persönlich eingesteckt am Dienstag. Ist das so okay? Mit freundlichen Grüßen
6. Februar 2025 | 21:25

Antwort

von


(2932)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,


nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung ist die Abmahnung unberechtigt und Ihr Sohn sollte dagegen unbedingt vorgehen.


Dazu sollte er schriftlich zu der Abmahnung Stellung nehmen, die Sicht aus seiner Sicht schildern, insbesondere

- den bisherigen Umgang im Krankheitsfall
- den fehlenden Hinweis eines Festbacks
- die Tatsache des Einwurfes der Krakmeldung

und diesen Widerspruch auch bitte unterschreiben. Es sollte weiter auffordern, die Abnahmung zu entfernen, zumindest aber seine Widerspruch zur Akte nehmen.


Weigert der Ausbildungsbetrieb sich, sollte Ihr Sohn den Schlichtungsausschuss der IHK unbedingt einschalten, da dieses Verfahren dann vor Einleitung möglicher weiterer Schritte (Arbeitsgericht) Voraussetzung ist.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohel, Oldenburg


Bewertung des Fragestellers 6. Februar 2025 | 21:50

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