21. Januar 2021
|
14:25
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
legen Sie gegen den Bescheid Widerspruch ein,
Nach Ihrer Darstellung:
" das ich in meinem Beruf unter 3Stunden auf dem Freien Arbeitsmarkt über 6 Stunden arbeiten kann!!"
ist dieses zu prüfen.
Ungeachtet dessen, ist Ihr Alter relevant.
Hier kann eine Rente in Betracht kommen. Aber auch dafür ist der Bescheid zu prüfen. Laden Sie diesen dann bitte hier hoch.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohe
Ergänzung vom Anwalt
23. Januar 2021 | 09:26
Sehr geehrte Ratsuchende,Sie sollten Widerspruch und dann notfalls Klage einlegen.
Dazu sollten Sie einen Anwalt einschalten.
Möglicherweise bekommen Sie für das außergerichtlichen Widerspruchsverfahren Beratungshilfe. Ich verweise einmal auf:
https://rabohledotcom.wordpress.com/2015/10/12/beratungshilfe/
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle