AGB-Änderung kenntlich machen?

27. Januar 2015 12:09 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,

ich habe eine Internetseite mit AGB.

In dieser würde ich gerne die ein paar Rechtschreibfehler ändern und an einer Stelle (zur Verdeutlichung) ein "der" in "dieser" ändern.

Inhaltlich ändert sich nichts.

Meine Frage ist nun zum einen inwiefern ich bei geänderten AGB, die keine Inhaltliche Veränderung darstellen meine Kunden informieren muss.
Zum anderen will ich wissen, ob ich das in den AGB angegebenen Datum "Stand: 01.01.2015" anpassen muss.

Mir wäre es am liebsten diese doch eher peinlichen Änderungen einfach durchzuführern ohne dies sichtbar zu machen?

Wie wäre dies möglich?
27. Januar 2015 | 13:06

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Da bei der von Ihnen beabsichtigten AGB-Korrektur keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen werden, sondern nur einige Rechtschreibfehler berichtigt werden, ändert sich demzufolge auch der mit den Kunden geschlossene Vertrag in seinem Inhalt nicht.

Es liegt daher kein Fall vor, in dem der Kunde geänderten Vertragsbestimmungen zustimmen müsste. Sie müssen daher Ihre Kunden von den Korrekturen nicht in Kenntnis setzen und müssen auch das Datum nicht anpassen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt


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