27. Januar 2015
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13:06
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Mauritz
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Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Da bei der von Ihnen beabsichtigten AGB-Korrektur keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen werden, sondern nur einige Rechtschreibfehler berichtigt werden, ändert sich demzufolge auch der mit den Kunden geschlossene Vertrag in seinem Inhalt nicht.
Es liegt daher kein Fall vor, in dem der Kunde geänderten Vertragsbestimmungen zustimmen müsste. Sie müssen daher Ihre Kunden von den Korrekturen nicht in Kenntnis setzen und müssen auch das Datum nicht anpassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt