Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage. An dieser Stelle ist nur eine erste Einschätzung möglich und jede Ergänzung des Sachverhalts kann zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen.
Ihr Widerrufsrecht ist nicht erloschen. § 312 d III Nr. 2 BGB bestimmt das das Widerrufsrecht nur erlischt, wenn mit der Erbringung der Dienstleistung bereits begonnen wurde und zwar auf Veranlassung oder mit Zustimmung des Verbrauchers. Dies wäre in diesem Fall nur erfüllt, wenn Sie den Anschluss schon nutzen würden. Die Probleme die Sie schildern, sind mir aus diversen Mandaten bekannt. Sie sollten die Hardware zurücksenden und nochmals schrfitlich klarstellen, dass Sie die Bereitstellung ablehnen und das kein Vertrag besteht. Nach meiner Erfahrung werden Anrufe und Schreiben von Kunden aber meistens ignoriert.
Ich rate Ihnen dringend einen Anwalt zu beauftragen, da erfahrungsgemäß erst dann eine Reaktion erfolgt und eine Klärung möglich wird.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
gerne beantworte ich Ihre Frage. An dieser Stelle ist nur eine erste Einschätzung möglich und jede Ergänzung des Sachverhalts kann zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen.
Ihr Widerrufsrecht ist nicht erloschen. § 312 d III Nr. 2 BGB bestimmt das das Widerrufsrecht nur erlischt, wenn mit der Erbringung der Dienstleistung bereits begonnen wurde und zwar auf Veranlassung oder mit Zustimmung des Verbrauchers. Dies wäre in diesem Fall nur erfüllt, wenn Sie den Anschluss schon nutzen würden. Die Probleme die Sie schildern, sind mir aus diversen Mandaten bekannt. Sie sollten die Hardware zurücksenden und nochmals schrfitlich klarstellen, dass Sie die Bereitstellung ablehnen und das kein Vertrag besteht. Nach meiner Erfahrung werden Anrufe und Schreiben von Kunden aber meistens ignoriert.
Ich rate Ihnen dringend einen Anwalt zu beauftragen, da erfahrungsgemäß erst dann eine Reaktion erfolgt und eine Klärung möglich wird.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht