30. Mai 2010
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15:42
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich stimme Ihnen zu, dass die Überzahlung der € 650 zurückverlangt werden sollte, da sie ohne Rechtsgrund erfolgt ist.
Zwar könnte sich Ihre Tochter grundsätzlich auf den Einwand der Entreicherung berufen, wenn das Geld für Unterhaltszwecke ausgegeben wurde.
Dem dürfte aber § 819 Abs. 1 BGB entgegen stehen, wenn Ihre Tochter bzw. ihre Mutter Kenntnis davon hatte, dass für die Zahlung kein Rechtsgrund bestand. Die Unterstellung, es handele sich um ein Geschenk, dürfte nicht haltbar sein - insbesondere nicht, nachdem Sie die bisherigen, überhöhten Zahlungen eingestellt und den Unterhalt neu haben berechnen lassen.
Sie sollten daher die irrtümliche Zahlung zurückfordern und ggf. einen Anwalt mit der (gerichtlichen) Durchsetzung beauftragen. Ich sehe hier durchaus gute Chancen auf ein erfolgreiches Klageverfahren als gegeben an.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht