Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ob die Abrechnung in Ordnung ist, hängt zuerst einmal von dem geschlossenen Vertrag und der Vergütungsvereinbarung ab.
Diese liegt mir nicht vor, so dass eine Prüfung schwierig ist. Ich habe Ihre Angaben einmal auf der Basis der Mindestgebühren durchgerechnet und komme zumindest zu dem Ergebnis, dass ein Betrag zwischen 300€ und 600€, je nach erteiltem Auftrag, durchaus angemessen wäre. Ich empfehle Ihnen, erst einmal das Gespräch zu suchen zu besprechen, ob diese Abrechnung Bestand haben muss. Führt dies zu keinem Erfolg, sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten, der die Abrechnungen sodann angreift.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ob die Abrechnung in Ordnung ist, hängt zuerst einmal von dem geschlossenen Vertrag und der Vergütungsvereinbarung ab.
Diese liegt mir nicht vor, so dass eine Prüfung schwierig ist. Ich habe Ihre Angaben einmal auf der Basis der Mindestgebühren durchgerechnet und komme zumindest zu dem Ergebnis, dass ein Betrag zwischen 300€ und 600€, je nach erteiltem Auftrag, durchaus angemessen wäre. Ich empfehle Ihnen, erst einmal das Gespräch zu suchen zu besprechen, ob diese Abrechnung Bestand haben muss. Führt dies zu keinem Erfolg, sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten, der die Abrechnungen sodann angreift.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen