29. Januar 2023
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12:36
Antwort
vonRechtsanwalt Fabian Fricke
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wenn Sie die Wohnung nicht nur an die Schwester, sondern auch an die Tochter und den Schwager veräußern würde nochmals jeweils ein Freibetrag von 20.000 € hinzukommen.
Wenn Sie einen marktüblichen Kaufpreis verlangen und das Darlehen auch wirklich durchgeführt wird, dann entsteht auch nur Schenkungssteuer für die erlassenen Zinsen. Je nach Höhe des Preises sollte es dann eigentlich möglich sein, dass Sie unter dem Freibetrag von 20.000 € bleiben, da Sie diesen ja auch alle 10 Jahre neu ausschöpfen können.
Ich hoffe damit Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Sonntag.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke