1. März 2007
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02:00
Antwort
vonRechtsanwalt Sven Kienhöfer
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Eine genaue Berechnung kann anhand der von Ihnen gemachten Informationen leider nicht gemacht werden. Allerdings kann ich Ihnen mit Sicherheit sagen, dass ein gemeinsamer Betrag von 411 € für Sie und Ihre Tochter bei 2 zu versorgenden Kleinkindern wesentlich zu niedrig ist.
Ich empfehle Ihnen alsbald einen erneuten Besprechungstermin bei der ARGE zu vereinbaren.
Davor allerdings sollten Sie aber unbedingt die Internetseite www.sozialhilfe24.de besuchen. Außer sehr vielen Informationen, finden Sie dort auch einen ALG 2-Rechner, der Ihnen nach Eingabe aller Ihrer Daten einen Betrag als Basisinformation nennt.
Diesen Betrag und die ausgedruckten Unterlagen können Sie dann auch mit zum Besprechungstermin nehmen und dem Sachbearbeiter vorlegen.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
1. März 2007 | 09:45
hallo..vielen herzlichen dank erstmal für ihre antwort.
das mit dem hartz 4 rechner hab ich auch schon getan,und normalerweise stehen mir und meiner tochter ca.900 €zu minus 170 € sind immerhin noch 730 €.aber die arge meint dieser betrag wäre nicht korregt.ich komme einfach nicht weiter und werde immer abgewiesen!
vielen herzlichen dank
mit freundlichen grüßen
janine
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
1. März 2007 | 21:06
Sehr geehrte Fragestellerin,
lasse Ihnen am Wochenende per E-Mail noch einen Vorschlag bezüglich Ihres weiteren Vorgehens zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Kienhöfer