Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich möchte versuchen, die vorliegende Problematik zunächst einmal allgemeingültig zu klären und dann auf Ihren individuellen Fall eingehen.
Soweit das JobCenter nicht bereit ist, seine Zusicherung für die neue Wohnung zu erteilen, werden die Mietkaution, Wohnungsbeschaffungs - und Wohnungskosten nicht übernommen.
Aber auch wenn die vorgezeichnete Zusicherung nicht eingeholt wird, müssen die Mietkosten in Höhe des Mietspiegels oder in Höhe der Wohngeldtabelle übernommen werden. Viele Gemeinden haben auch eine Verordnung über die Mietobergrenzen. Die Mietkosten können im Einzelfall bis zu 10% überschritten werden. Wie hoch im Fall Ihrer Mutter die Mietobergrenzen liegt, kann ich von hieraus mangels weiterer Angaben nicht mitteilen.
Ich würde mithin wie folgt vorgehen: Das Sammeln von Zeitungsannoncen kann ich nur als Schikane auslegen und entbehrt einer rechtlichen Grundlage. Entweder Ihre Mutter stellt einen Antrag auf Zusicherung der Übernahme der Wohnkosten. Wenn dieser abgelehnt wird kann hiergegen Widerspruch eingelegt werden, sowie ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht gestellt werden. Hierüber wird binnen wenigen Wochen entschieden. Wenn Ihre Mutter ohne vorherige Zusicherung umzieht, wird das JobCenter nur bis zur Mietobergrenzen aufkommen. Im Übrigen würde die Übernahme der Wohnbeschaffungskosten, Umzugskosten und der Mietkaution entfallen. Eine schnellere Lösung des Problems sehe ich von hieraus nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen