25. Juni 2025
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16:21
Antwort
vonRechtsanwältin Christina Schmauch
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grundsätzlich wird die Frist ab Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt gerechnet. Um zu vermeiden, dass die Frist bezüglich der Gültigkeit der Papiere abläuft, sollten Sie regelmäßig beim Standesamt nachfragen. Üblicherweise benötigt das Oberlandesgericht mehrere Monate, um über den Antrag zu entscheiden. Es handelt sich allerdings auch nur um eine Frist, die "in der Regel" einzuhalten ist. Wenn es also nicht Ihr Verschulden ist, dass noch keine Entscheidung ergangen ist, z.B. weil Unterlagen gefehlt und daher der Antrag verspätet gestellt worden ist, kann Ihnen dies nicht zum Nachteil gereichen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen helfen konnte. Gerne können Sie für eine ergänzende Auskunft die kostenfreie Nachfrageoption nutzen.
Freundliche Grüße,
Rechtsanwältin Ch. Schmauch
Rechtsanwältin Christina Schmauch