5. Dezember 2010
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21:58
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Schenkungen und Erbschaften werden dem Anfangsvermögen desjenigen Ehegatten zugerechnet, der den Geldbetrag oder die Sache erhalten hat.
Da diese Schenkung nicht zum Endvermögen zählt, ergibt sich bei der Berechnung ein Unterschied zu der Sachlage, als wäre dieser Betrag in der Ehezeit erwirtschaftet worden. Hätte die Ehefrau den Betrag während der Ehezeit erwirtschaftet, müßte er dem Endvermögen hinzugerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt