verkehrunfall

22. März 2008 19:14 |
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Verkehrsrecht


ich bin versicherungsnehmer bei meiner versicherung, mein vater ist als kfz halter im fahrzeugbrief eingetragen. vor ein paar wochen fuhr ich (versicherungsnehmer/rechtsschutzversichert) mit dem kfz auf einer hauptstrasse, als von rechts ein kfz bzw. kurier fahrer aus einer ausfahrt schräg auf meine fahrbahn fuhr.
schaden am kfz ca.2500.-euro. jetzt musste ich feststellen das der unfallgegner einen anwalt eingeschaltet hat und seinen schaden (ca.1500.-euro) bezahlt haben möchte ??? meine frage: bekomme ich als versicherungsnehmer und mein vater als halter der keinen rechtsschutz hat deckungsschutz ? welche kosten würden auf mich zukommen bei einer absage von meiner versicherung ? was bekomme ich bezahlt ? für das kfz besteht eine vollkasko.


-- Einsatz geändert am 22.03.2008 23:37:50
Sehr geehrter Fragensteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Anhand Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Fragestellungen wie folgt:

Nach Ihrer Schilderung befanden Sie sich auf der vorfahrtsberechtigten Hauptstraße. Der Unfallgegner drang von einer wartepflichtigen Straße in Ihre Spur sein. Wichtig wäre noch zu wissen, ob er vorwärts oder rückwärts in Ihr Fahrzeug fuhr. Beim Rückwärtsfahren sind die Sorgfaltsanforderungen an der Fahrzeugführer noch höher. Letztlich dürfte aber unstreitig sein, dass Sie kein Verschulden am Unfallgeschehen bei dieser Version trifft.

Ich rate Ihnen, sich mit der Krafthapftpflichtversicherung des Fahrzeugs sofort in Verbindung zu setzen und ihr Ihre Version des Unfalls zu schildern. Gab es Zeugen? Haben Sie die Polizei gerufen? Gibt es einen Verkehrsunfallbericht? Wurde der Gegner verwarnt? War der Gegner allein? Witterungsverhältnisse? Was ist sonst noch wichtig für den Fall?

Wenn der Gegner verwarnt wurde bzw. die Position 1) auf dem Verkehrsunfallbericht bekleidet, spricht dies als Indiz für sein Verschulden. Wurde ein Bericht geschrieben, empfehle ich Akteneinsicht zu beantragen.

Ferner rate ich Ihnen, Ihre Ansprüche sofort bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Wenn es keine Anhaltspunkte für Ihr Mitverschulden gibt, rate ich Ihnen zu einem Sachverständigengutachten, anderenfalls zu einem Kostenvoranschlag zur Bezifferung des Schadens. Zudem kommt ggf. ein Schmerzensgeld, Leihwagen oder bei tatsächlicher Reparatur ohne Ersatzfahrzeug Nutzungsausfall je nach Klasse Ihres Fahrzeugs sowie eine Umkostenpauschale in Höhe von € 25,--, etc. in Betracht. Soweit Sie kein Verschulden am Unfall trifft, werden auch die Kosten eines Anwaltes von der gegnerischen Versicherung getragen, sodass ich Ihnen rate, umgehend einen Kollegen zu beauftragen.

Ihr Vater als Versicherungsnehmer ist über die Haftpflichtversicherung des Autos abgesichert. Ihm droht in letzter Konsequenz eine Höherstufung in der Versicherung, sodass Sie auf jeden Fall handeln sollten.

Sollte die gegnerischer Versicherung wider Erwarten den Schaden am Fahrzeug des Vaters nicht insgesamt regulieren, können Sie bei Ihrer Rechtschutzversicherung eine Anfrage auf Deckungszusage stellen. Ohne die Vertragsbedingungen gelesen zu haben, kann ich nicht definitiv sagen, ob Sie dieses Risiko versichert haben.

Die außergerichtlichen Kosten und die I. Instanz belaufen sich mit Gericht und zwei Anwälten, wenn Sie zu 100% verlieren, bei einem Streitwert von bis zu € 1.500,-- auf ca. € 742,-- ohne Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld. Für Ihren Schaden € 2.500,-- belaufen sich die obigen Gesamtkosten auf € ca. 1.124--.

Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung gegeben zu haben und verweise auf die kostenlose Nachfragefunktion.


Einstweilen verbleibe ich

mit besten Grüßen


Inga Dransfeld-Haase
Rechtsanwältin
E-Mail: dr-haase@dr-schwoebbermeyer.de


Ich bitte noch folgendes zu beachten:

Die Beratung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Es kann entsprechend den vorliegenden Bedingungen nur ein erster Überblick geboten werden, der eine abschließende, umfassende und verbindliche Anwaltsberatung nicht ersetzen kann. Der Umfang der Antwort steht weiterhin in Abhängigkeit zu Ihrem eingesetzten Honorar.
Rückfrage vom Fragesteller 23. März 2008 | 20:59

antwort auf ihre fragen, es gab keine zeugen. gegner wurde deshalb nicht verwarnt. gegner und ich waren allein. wetter war trocken. unfallbericht wurde unterschrieben indem steht das der unfallgegner aus der ausfahrt fuhr und ich auf der hauptstasse. anbei die vorgeschichte die leider nicht gesendet wurde.........ich fuhr auf einer zweitspurigen hauptstasse auf der linken seite. ich wechselte durch blinkzeichen auf die rechte seite bzw. spur. als ich ca. 50meter bis 100meter auf die rechte spur gewechselt hatte, ist ein anderer pkw (kurierdienst)aus einer grundstücksausfahrt auf die hauptstasse gefahren (zwischen grundstücksausfahrt und hauptstrasse ist noch eine busspur)und der unfallgegner fuhr mir in die rechte seite. der kurierfahrer wollte keine polizei. wir haben einen unfallbericht ausgefüllt indem steht das ich auf der hauptstasse gefahren bin und er aus der ausfahrt das er mir auch unterschrieben hat, aber vor lauter stress habe ich vergessen seinen namen und von der firma einzutragen. fotos von den schäden am meinem und seinem fahrzeug inkl. den namen der firma worden mit meiner kamera aufgenommen. nun behauptete der unfallgegner ich hätte den unfall verursacht durch das wechseln der spur. nachdem ich mit dem chef seiner firma sprechen wollte, wollte er mir erst garnicht zuhören und hatte behauptet ich wäre dem kurierfahrer ins auto gefahren. bitte um info was ich jetzt zu tun habe ? einen gutachter habe ich schon aufgesucht der den schaden an meinem pkw aufgenommen hat.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. März 2008 | 21:23

Sehr geehrter Ratsuchender!

Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.

Nunmehr stellt sich die Situation aus meiner Sicht schwieriger im Hinblick auf die Beweissituation dar. Der Gegner ist anwaltlich vertreten und behauptet, Sie hätten erst in letzer Sekunde die Spur gewechselt. Dann trifft Sie zumindest eine Teilschuld.

Ich rate Ihnen, nunmehr Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung zu beziffern und Ihren Sachverhalt darzulegen, Ihre Versicherung zu informieren und die Regulierung abzuwarten. Zudem empfehle ich, Ihre Rechtsschutzversicherung zu informieren bzw. einen Anwalt zu beauftragen.

Ohne Zeugen und ohne Unterschrift unter dem Unfallbericht, ist der Beweiswert des Schriftstücks nicht besonders groß. Wenn der Unfallgegner nunmehr den Unfallhergang bestreitet, ist mit einer Teilschuld zu rechnen, wenn auch dem Unfallgegner bei einer Rückwärtsfahrt die größere Sorgfaltspflicht oblag.

Mit freundlichen Grüßen

Inga Dransfeld-Haase

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