sky- real Inkasso, falsche Forderung

5. April 2020 11:15 |
Preis: 30,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Ich habe am 19.02.2020 einen Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht Coburg erhalten, laut dem die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG Forderungen von insgesamt 1015,10 € an mich hat, aus einem angeblichen Dienstleistungsvertrag ,Schadenersatz, Gerichtskosten, Mahnkosten, Inkassokosten und Zinsen zum 27.06.2019. Das Schreiben ging an die Adresse meiner Eltern, an der ich seit Juni 2017 nicht mehr wohnhaft bin. In der Adresszeile des Vollstreckungsbescheid findet sich der Vermerk: Adressänderung aufgrund Neuzustellungsantrag vom 13.02.2020.
Ich habe jedoch nie einen Vertrag oder ähnliches mit Sky abgeschlossen, nie Sky besessen und außerdem niemals eine Mahnung oder ähnliches erhalten.
Auf den Bescheid habe ich nicht weiter reagiert, da ich vermutete, es handle sich dabei um Betrug, habe es jedoch der Polizei gemeldet.
Am 26.03.2020 ging ein Bescheid über eine Vorpfändung ein, über ein Konto bei der Sparkasse Trier, das nicht das meine ist.
Die Polizei wurde weiterhin informiert, jedoch haben diese keine Anzeige aufgenommen.
Ich würde gerne Anzeige erstatten, weiß jedoch nicht, an wen sich diese genau richten sollte.

Die Forderungen werden in jedem Fall fälschlicherweise an mich gerichtet.

Des Weiteren die Info über Sky:
Auf meine erste E-Mail vom 19.02.2020 zu dem Fall wurde nicht reagiert, nach einer Weiteren am 04.04.2020 mit der Bitte um einen Nachweis des Vertrages und den Hinweis über die Anzeige des Betruges antwortete Sky, dass sie keine Auskunft mehr geben könnten und ein Inkassobüro beauftragt haben ( real Inkasso). Somit hält Sky sich doch wohl nicht an die Aufbewahrungspflichten?

Nun zu meiner Frage, wie soll ich mich weiterhin verhalten. Die Tatsachen ignorieren, da sich die Forderungen eindeutig nicht an mich richten, möglicherweise an eine andere Person mit meinem Namen, oder sollte ich den Forderungen widersprechen?
5. April 2020 | 13:18

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Sie können die Strafanzeige auch gegen "unbekannt" erstatten.

Auch sollten Sie nochmals den Kontakt mit der Gläubigerseite suchen, denn diese kann auf Basis des Vollstreckungsbescheides, gegen den Sie leider keinen Einspruch eingelegt haben, weiter gegen Sie vorgehen und pfänden.

Daneben ist zu prüfen, ob eine Vollstreckungsabwehrklage im Sinne von Par. 767 ZPO erhoben werden sollte oder eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bzw. eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich ist.

Eine abschließende Beurteilung ist erst in Kenntnis aller Details möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 18. April 2020 | 10:34

Guten Tag,
ich habe den Gläubiger, also das beauftragte Inkassounternehmen, da Sky ja angeblich keine Unterlagen mehr hat, per E-Mail aufgefordert, mir bis zum 17.04.2020 einen Nachweis zu senden, wie der Vertrag zustande gekommen sein soll, und damit gedroht anwaltliche Schritte einzuleiten. Es kam keine Antwort.
Nun stellt sich mir die Frage, kann ich noch einmal schriftlich, idealerweise per Einschreiben, die Forderung stellen mit verlängerter Frist, oder sind nun direkt anwaltliche Schritte angebracht ?

Vielen Dank für die schnelle und freundliche Hilfe, bleiben Sie gesund

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. April 2020 | 10:46

Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:

Wenn der Vollstreckungsbescheid nicht schon existieren würde, wäre die Erhebung einer sog. negativen Feststellungsklage auf Nichtbestehen der Forderung anzuraten.

Nun sollten Sie den kompletten Schriftverkehr und alle Dokumente zum Fall anwaltlich prüfen lassen, um das beste Vorgehen zu ermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
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