Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
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E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Ihre Fragen sind wie folgt zu beantworten:
Muss er nicht eine Nacharbeitsfrist setzen?
Nein, denn ungenehmigt (!) aufgebrachter Rollputz wäre als Schaden zu bewerten, sodass keine Nachfristsetzung notwendig ist.
und wer zahlt die Zeit der Nacharbeit? Fällt da nochmal eine Miete an?
Ja, d.h. Sie als Mieter würden es zahlen müssen.
Er hat uns sowieso schon bei der Annahme der Kündigung mitgeteilt das er für jeden Tag den wir länger brauchen eine Strafzahlung von 150€ pro Tag zahlen müssen. ist das rechtlich ok ?
Nein; es kann allenfalls Ersatz in Höhe des Mietzins für die Dauer der Beseitigung verlangen und natürlich die Kosten der Beweitigung selbst.
Behält er zu den 2000€ auch noch unsere Kaution ?
Davon ist auszugehen, wenn die Nebenkosten noch nicht abgerechnet worden sind.
Wir dachten das wir mit der Kündigung durch einen Anwalt alles richtig machen. Hatten diese sogar noch vorab zur Besichtigung da. Sie meinte der Rollputz wäre eine Wertsteigerung und zudem mündlich genehmigt. das würde ausreichen. Jetzt ist sie nicht mehr so ganz sicher.
Was sollen wir tun?
Die Nacharbeiten und Zahlung verweigern.
Zahlen und die Kröte schlucken?
Nein.
Oder vor Gericht gehen? Wie sind das die Chancen?
Ja.
Die Chancen stehen gut, da der Rollputz mit Einverständnis des damaligen Vermieters aufgebracht worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Hallo, Vielen Dank für Ihre Antwort.
Reicht die mündliche Genehmigung des ersten Vermieters aus? Die Dame ist seit längerem krank und kommt wohl auch so schnell nicht wieder. Was wenn sie sich nicht erinnert oder vor Gericht nicht zugibt das sie es erlaubt hat? Reicht die Tatsache das sie direkt nach Mietbeginn noch mehrere Schäden durch eigene Beauftragungen als Nachweis das sie die Mietakte schlampig geführt hat?
Ist das stillschweigende Wisssen des neuen Vermieters ( seit vor dem Kauf der Immobilie ) als Zustimmung zu sehen? Hätte er das vorher mitteilen müssen?
Die Wohnung war in dem jetzigen Zustand bevor er gekauft hat? Darf er den Rollputz dann überhaupt als Schaden bemägeln?
Einfach zu schweigen um hinterher abzuzocken ist abolut nicht ok.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Sehr geehrte Ratsuchende,
auch die mündliche Genehmigung reicht aus. Möglicherweise - insoweit sollten Sie in den Mietvertrag schauen, wer dort als Mieter eingetragen ist - könnte sogar einer Ihrer Familienangehörigen dann die mündlich ausgesprochene Genehmigung bestätigen 8das würde reichen).
Das stillschweigende Wissen des neuen Vermieters kann aber nicht als Genehmigung ausgelegt werden und auch dann kann Rollputz als Schaden gewertet werden. Er hat insoweit keine Pflicht, sein Schweigen Ihnen gegenüber zu brechen und Mängel zu rügen. Da reicht es in der Tat, wenn er es bei/nach Rückgabe macht.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg