Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
wie ein gemietetes Grundstück genutzt werden darf und was an Bepflanzungen zulässig sein könnte, ergibt sich grundsätzlich aus dem Vermietungszweck bzw. auch aus dem Mietvertrag selbst. Im Rahmen des Mietverhältnisses ist der vertragsgemäße Gebrauch stets zulässig. Manchmal kann allerdings mietvertraglich eine Genehmigung vom Vermieter für gewisse Umbauten oder Bepflanzungen verlangt werden.
Sofern das Einsäen von Rasen, z. B. bei einem Gartengrundstück oder bei Brachland, als vertragsgemäßer Verbrauch verstanden werden kann, dürften Sie also durchaus berechtigt sein, Rasen zu pflanzen. Anders wäre es, wenn dies z. B. im Mietvertrag ausdrücklich untersagt wäre oder aber das Grundstück zu einem Zweck gemietet wurde, bei dem eine Rasenfläche nicht mehr ohne Weiteres als vertragsgemäßer Gebrauch anerkannt würde (z. B. bei einem Betriebsgelände).
Haben Sie Zweifel, ob nach Ihrem Mietvertrag das Pflanzen von Rasen zulässig ist, können Sie auch vorsorglich bei Ihren Vermieter nachfragen und sich das Einsäen des Rasens von ihm genehmigen lassen. Dann sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Sollte eine Genehmigung vom Vermieter abgelehnt werden, sollten Sie ggf. anwaltlich prüfen lassen, ob diese Ablehnung rechtmäßig ist und ob Sie evtl. einen Anspruch auf das Rasenpflanzen aus dem Mietvertrag haben könnten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierungshilfe geben und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend!
Mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin
wie ein gemietetes Grundstück genutzt werden darf und was an Bepflanzungen zulässig sein könnte, ergibt sich grundsätzlich aus dem Vermietungszweck bzw. auch aus dem Mietvertrag selbst. Im Rahmen des Mietverhältnisses ist der vertragsgemäße Gebrauch stets zulässig. Manchmal kann allerdings mietvertraglich eine Genehmigung vom Vermieter für gewisse Umbauten oder Bepflanzungen verlangt werden.
Sofern das Einsäen von Rasen, z. B. bei einem Gartengrundstück oder bei Brachland, als vertragsgemäßer Verbrauch verstanden werden kann, dürften Sie also durchaus berechtigt sein, Rasen zu pflanzen. Anders wäre es, wenn dies z. B. im Mietvertrag ausdrücklich untersagt wäre oder aber das Grundstück zu einem Zweck gemietet wurde, bei dem eine Rasenfläche nicht mehr ohne Weiteres als vertragsgemäßer Gebrauch anerkannt würde (z. B. bei einem Betriebsgelände).
Haben Sie Zweifel, ob nach Ihrem Mietvertrag das Pflanzen von Rasen zulässig ist, können Sie auch vorsorglich bei Ihren Vermieter nachfragen und sich das Einsäen des Rasens von ihm genehmigen lassen. Dann sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Sollte eine Genehmigung vom Vermieter abgelehnt werden, sollten Sie ggf. anwaltlich prüfen lassen, ob diese Ablehnung rechtmäßig ist und ob Sie evtl. einen Anspruch auf das Rasenpflanzen aus dem Mietvertrag haben könnten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierungshilfe geben und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend!
Mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller
20. April 2010 | 20:10
wir können eigendlich machen was wir wollen im garten und vor den haus ist kies und wir wollten rasen flanzen das gehört doch zum grundstück als dörfen wir das doch oder
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
20. April 2010 | 20:45
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
soweit Ihnen vom Vermieter für die Gestaltung des Gartens und Vorgartens freie Hand gelassen wird und eine Rasenfläche vor dem Haus in der Nachbarschaft ebenfalls üblich ist, dürfte eigentlich nichts dagegen sprechen, dass Sie den Rasen einsäen.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin