nicht erhaltene Ware

| 7. Februar 2007 09:52 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Sehr geehrte Damen und Herren!
ich habe bei der Firma Drexel Gmbh Ware bestellt und nicht geliefert bekommen. Als ich eine Mahnung bekam, habe ich die Firma Drexel GmbH darüber infortmiert. Die Firma Drexel GmbH teilte mir mit, daß die Ware an einen Herrn/Frau Laden geliefert wurde, d.h. jemand mit dem Namen Herr/Frau laden habe die Ware für mich entgegengenommen. Ich kenne aber niemanden der so heißt und in meiner Nachbarschaft wohnt auch niemand der so heißt. Die Firma Drexel GmbH möchte nun von mir, daß ich die Ware trotzdem bezahle. Ist das richtig so? Muß ich dies wirklich bezahlen? Wie verhalte ich mich richtig? MFG Sibylle Leischke
Sehr geehrte Ratsuchernde,

grundsätzlich ist Ihr Kaufvertrag erst mit Verschaffung des Eigentums der bestellten Ware erfüllt. Dazu ist es nach Ihrer Darstellung nicht gekommen, Sie haben die Ware bis heute nicht erhalten. Da im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufes - ich gehe davon aus, es handelt sich hier um selbigen - § 447 BGB nicht anzuwenden ist, kann sich der Verkäufer auch nicht auf die Ersatzzustellung berufen.

Sie brauchen daher die bestellte Ware derzeit nicht zu bezahlen. Der Verkäufer muß vielmehr erst die Ware wiederfinden und liefern.

Mit freundlichem Gruß

Wundke
Rechtsanwalt
Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"die antwort hat mir sehr geholfen. vielen dank für die schnelle und prompte hilfe. mfg "