Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
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da Sie keine konkrete Frage gestellt haben, sondern allgemein Ihre Situation beschrieben haben, werde ich ebenso allgemein antworten.
1.
Sie sollten sich keinesfalls hinreissen lassen selbst strafbewährte Handlungen auszuführen, insbesondere sollten Sie sich keine illegalen Waffen organisieren um gegen die Kriminellen zu kämpfen.
Sie sollten Strafanzeige bei den zuständigen Ermittlungsbehörden gegen die Kriminellen stellen. Möglicherweise sind diese bereits polizeibekannt.
2.
Weiterhin empfehle ich Ihnen das Land/Gegend zukünftig zu meiden um nicht weiter einer Gefahr ausgesetzt zu sein.
Inwieweit Ihre Geschäfte dies erlauben, kann von hier nicht eingeschätzt werden.
Darüber hinaus können Sie sich, wenn Sie sich wieder in diesem Land befinden, direkt an die deutsche Botschaft wenden indem Sie dort vorstellig werden und ihr Problem schildern. Möglicherweise kann die Botschaft weitere Hinweise geben, da diese idR mit den ortüblichen Gepflogenheiten vertraut ist.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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ich habe zwar eine Waffe ohne erlaubnis, die ich mitfuehren muss, weil ich verfolgt werde, und dann interessiert mich das gesetz nicht. Wenn ich aus Notweht handel, koennen dich mir nur aus dem land verweisen, ins gefaenginis komme ich nicht weil ich weiss wann ich mich und wie verteidigen kann.
meine Frage.
wenn ich einen aus Notwehr erschiesse, oder wie auch immer, kann das Land auch einen Deutschen Staatsangehoerigen ins gefaegnis schicken oder habe ich ein anspruch auf ein Deutsches gefaegnis.
die Taeter sind polizeibekannt, aber machen tu die nichts, muss jedesmal angst haben das Sie mich umbringen oder anschiessen oder wie auch immer. eine schlechte situation jetzt.
Sehr geehrter Fragesteller,
idR müssen Sie die Haftstrafe in dem Land antreten, in dem Sie verurteilt wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -