Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage. Ich hoffe, zu einer schnellen Klärung Ihres Falles beitragen zu können. Zur Lösung:
Eine Kündigung erfordert ein berechtigtes Interesse. Hierunter fallen z.B. alle Kündigungsgründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden. Auch die Kündigung einer Hausmeisterwohnung nach Beendigung der Hausmeistertätigkeit würde hierunter fallen. Dementsprechend brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen.
Für Rückfragen stehe ich natürlich im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung. Ist eine weitere, dringend zu empfehlende Vertretung gewünscht, kontaktieren Sie mich einfach über die untenstehende E-Mail!
Mit freundlichen Grüßen
RA Hellmann
Burgwedel 2006
mail<image> </image>anwaltskanzlei-hellmann.de
Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Außerdem ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher kann diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies!
herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage. Ich hoffe, zu einer schnellen Klärung Ihres Falles beitragen zu können. Zur Lösung:
Eine Kündigung erfordert ein berechtigtes Interesse. Hierunter fallen z.B. alle Kündigungsgründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden. Auch die Kündigung einer Hausmeisterwohnung nach Beendigung der Hausmeistertätigkeit würde hierunter fallen. Dementsprechend brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen.
Für Rückfragen stehe ich natürlich im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung. Ist eine weitere, dringend zu empfehlende Vertretung gewünscht, kontaktieren Sie mich einfach über die untenstehende E-Mail!
Mit freundlichen Grüßen
RA Hellmann
Burgwedel 2006
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Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Außerdem ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher kann diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies!
Rückfrage vom Fragesteller
12. Oktober 2006 | 12:13
danke für die schnelle antwort. muß der mietvertrag an den arbeitsvertrag gekoppelt werden? danke
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
12. Oktober 2006 | 22:02
Danke für die Nachfrage;
nein, eine Koppelung ist nicht ausdrücklich nötig.
Hochachtungsvoll