Sehr geehrter Ratsuchender,
sobald Sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen, müssen Sie dies dem Finanzamt mitteilen und sich eine Steuernummer zuteilen lassen. Diese benötigen Sie - zsätzlich zu Ihrer schon vorhandenen für die Einkommensteuer - für die gesonderte Feststellung der Umsatzsteuerpflicht.
Ebenso müssen Sie grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben, unabhängig von der Höhe Ihrer Einkünfte.
Was Ihr jetziges Vorgehen angeht, so besteht kein Anlass zur Panik. Reichen Sie einfach eine Steuererklärung für das betreffende Jahr ein, und zwar unter Verwendung Ihrer bisherigen Steuernummer.
Natürlich könnten Sie es "drauf ankommen lassen", denn für das FA ist ja offensichtlich alles erledigt, so dass Sie eigentlich nicht mehr mit weiteren Aufforderungen zur Abgabe einer Steuererklärung rechnen müssen.
Aber wie Sie selber befürchten, könnten die Zahlungen an Sie bei einer Steuerprüfung bei Ihrem Auftraggeber ans Tageslicht kommen, und dann sind Sie wegen Steuerhinterziehung dran.
Das vermeiden Sie, wenn Sie jetzt eine Steuererklärung abgeben, da Sie dann freiwillig auf den Boden der Steuerehrlichkeit zurückkehren. Diese Möglichkeit ist aber verwirkt, sobald das FA von sich aus darauf stößt.
Etwas düsterer sieht es bezüglich der nicht erhobenen und abgeführten Mehrwertsteuer aus. Möglicherweise schaffen Sie es - entsprechende Umsätze vorausgesetzt - nachträglich noch die Anerkennung als Kleinunternehmen zu erlangen.
Glückt dies nicht, so werden Sie die fällige MwSt. aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Fazit: Melden Sie alles freiwillig und unverzüglich dem Finanzamt, dann kommen Sie ohne nennenswerte Schwierigkeiten aus der Sache heraus.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
sobald Sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen, müssen Sie dies dem Finanzamt mitteilen und sich eine Steuernummer zuteilen lassen. Diese benötigen Sie - zsätzlich zu Ihrer schon vorhandenen für die Einkommensteuer - für die gesonderte Feststellung der Umsatzsteuerpflicht.
Ebenso müssen Sie grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben, unabhängig von der Höhe Ihrer Einkünfte.
Was Ihr jetziges Vorgehen angeht, so besteht kein Anlass zur Panik. Reichen Sie einfach eine Steuererklärung für das betreffende Jahr ein, und zwar unter Verwendung Ihrer bisherigen Steuernummer.
Natürlich könnten Sie es "drauf ankommen lassen", denn für das FA ist ja offensichtlich alles erledigt, so dass Sie eigentlich nicht mehr mit weiteren Aufforderungen zur Abgabe einer Steuererklärung rechnen müssen.
Aber wie Sie selber befürchten, könnten die Zahlungen an Sie bei einer Steuerprüfung bei Ihrem Auftraggeber ans Tageslicht kommen, und dann sind Sie wegen Steuerhinterziehung dran.
Das vermeiden Sie, wenn Sie jetzt eine Steuererklärung abgeben, da Sie dann freiwillig auf den Boden der Steuerehrlichkeit zurückkehren. Diese Möglichkeit ist aber verwirkt, sobald das FA von sich aus darauf stößt.
Etwas düsterer sieht es bezüglich der nicht erhobenen und abgeführten Mehrwertsteuer aus. Möglicherweise schaffen Sie es - entsprechende Umsätze vorausgesetzt - nachträglich noch die Anerkennung als Kleinunternehmen zu erlangen.
Glückt dies nicht, so werden Sie die fällige MwSt. aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Fazit: Melden Sie alles freiwillig und unverzüglich dem Finanzamt, dann kommen Sie ohne nennenswerte Schwierigkeiten aus der Sache heraus.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt