3. Dezember 2015
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23:59
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Als Selbstständiger könnten Sie zum Beispiel in ein Angestelltenverhältnis wechseln, in dem Sie weniger als 54.900 Euro jährlich verdienen.
Bei einer Ehe und Aufgabe der Selbstständigkeit können ggf. in die Familienversicherung Ihres Ehepartners eintreten.
Zur Not können Sie sich arbeitslos melden oder im europäischen Ausland versicherungspflichtig werden, zumal darüber innerhalb der EU ein Mindestkrankenversicherungsschutz gleicherorts vorherrschen muss.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung kann in der privaten Krankenversicherung über die Annahme oder Ablehnung ihres Antrages frei entschieden werden, solange es nicht ausschließlich den Basistarif betrifft, der ebenfalls möglich erscheint.
Dann ist dieses aller Voraussicht nach nur so möglich, was aber dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Ergänzung vom Anwalt
7. Dezember 2015 | 11:52
Sehr geehrter Fragesteller,ggf. hatte ich Ihre Frage nich zutreffend verstanden:
Meinten Sie, dass Sie von der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV in die Pflichtmitgliedschaft wechseln möchten? Sind Sie also schon gesetzlich (freiwillig) versichert?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt