Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
für Ihre Online-Anfrage bedanke ich mich zunächst und beantworte sie unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt:
Die verspätete Auszahlung nach Ihrer Kündigung ist zunächst rechtens, da die Fonds-Gesellschaften üblicher Weise eine Prüfung des „Gewinnanteils“ (Dividende, Ausschüttung) durchführen müssen und dürfen. Dies dürfte im Zweifel die von Ihnen dargelegte Prüfungsfrist noch rechtfertigen.
Allerdings garantiert das Zertifikat grds., dass ein Kapitalwert, wie er bei Ihnen zertifiziert ist, auch wieder ausgezahlt wird. Wenn eine Firma dann schlecht wirtschaftet, sodass der Fonds keinen Gewinn ausschüttet, bekommen Sie wenigstens das unverzinste Kapital zurück bzw. bekommen evtl. keine Gewinnausschüttung (Dividende) für die laufende Zeit.
Von daher dürfte eine Auszahlung unter Wert Ihrer Einlage entsprechend nicht rechtens sein.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine hilfreiche, erste Orientierung gegeben zu haben. Natürlich wäre für eine abschließende Antwort die Sichtung aller vorhandenen Unterlagen notwendig. Gerne stehe ich auch diesbezüglich für die weitere Vertretung zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich dazu einfach über den untenstehenden link!
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-
<A href="http://www.anwaltskanzlei-hellmann.de">www.anwaltskanzlei-hellmann.de</A>
<A href="mailto:mail@anwaltskanzlei-hellmann.de">E-Mail an Rechtsanwalt Hellmann</A>
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Die verspätete Auszahlung nach Ihrer Kündigung ist zunächst rechtens, da die Fonds-Gesellschaften üblicher Weise eine Prüfung des „Gewinnanteils“ (Dividende, Ausschüttung) durchführen müssen und dürfen. Dies dürfte im Zweifel die von Ihnen dargelegte Prüfungsfrist noch rechtfertigen.
Allerdings garantiert das Zertifikat grds., dass ein Kapitalwert, wie er bei Ihnen zertifiziert ist, auch wieder ausgezahlt wird. Wenn eine Firma dann schlecht wirtschaftet, sodass der Fonds keinen Gewinn ausschüttet, bekommen Sie wenigstens das unverzinste Kapital zurück bzw. bekommen evtl. keine Gewinnausschüttung (Dividende) für die laufende Zeit.
Von daher dürfte eine Auszahlung unter Wert Ihrer Einlage entsprechend nicht rechtens sein.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine hilfreiche, erste Orientierung gegeben zu haben. Natürlich wäre für eine abschließende Antwort die Sichtung aller vorhandenen Unterlagen notwendig. Gerne stehe ich auch diesbezüglich für die weitere Vertretung zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich dazu einfach über den untenstehenden link!
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-
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