29. August 2006
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09:25
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Ich kann Ihnen nur davon abraten, Ihr Dach ohne Genehmigung des Bauamtes decken zu lassen. Die Behörde befindet sich offenkundig noch im Entscheidungsfinungsprozess. Erst, wenn 3 Monate nichts geschehen ist, können Sie etwa eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO erheben. Sie können über einen Rechtsanwalt versuchen, "Druck zu machen" und auf die drohenden Feuchtigkeitsschäden hinweisen. Zu einer abschließenden Beurteilung des erlaubten Dach-Neigungswinkels müsste ich die diesbezüglichen Ausführungen im Bebauungsplan bzw. die ortsübliche Bebauung kennen. Sollten Sie jetzt schon Ihr Dach decken, droht Ihnen der Erlass einer Abrissverfügung nach den Vorschriften der Landesbauordnung.
Ich bedaure, Ihnen kein für Sie günstigeres Ergebnis mitteilen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt