geblitzt trotz Fahrverbot

| 18. Februar 2013 11:10 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich hab meinen Führerschein Anfang Februar wegen überhöhter Geschwindigkeit für 4 Wochen (also bis Ende Februar) "abgegeben". Gestern bin ich wegen einem "Notfall" trotz vermeintlichen Konsequenzen gefahren und wurde innerhalb einer Ortschaft mit ca 62 km/h geblitzt. Meine Fragen lauten wie folgt:

1. Der "Blitzer" stand in einem anderen Landkreis - bekommt diese Behörde automatisch mit, dass ich im Moment keinen Führerschein besitze oder bezahl ich einfach die Verwarnung und alles ist gut.

2. Ich habe ein Geschäft mit ca 10 zugelassenen Fahrzeugen (Firmierung ist gleichlautend mit meinem Privatnamen = Einzelunternehmen). Soll/kann ich eine andere Person (mir ähnelnd) als Fahrer angeben? und was hätte das, falls es "aufgedeckt" wird für weitere Folgen für mich?
18. Februar 2013 | 11:47

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
E-Mail: info@RA-Bordasch.de
Sehr geehrter Fragesteller,

ich gehe davon aus, dass Sie der Halter des Fahrzeuges sind.

IdR prüft die Behörde, ob der vermeintliche Fahrer in Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Insoweit ist das Zahlen und Hoffen keine sichere Alternative.

Davon einen anderen als Fahrer zu benennen, kann ich nur dringend abraten, da Sie sich damit der falschen Verdächtigung strafbar machen würden, selbst wenn der als Fahrer Angegebene damit einverstanden ist.

Jedoch kann sich grundsätzlich ein Dritter bei der Behörde als Fahrer selbst bezichtigen. Dieser macht sich damit auch nicht strafbar.

Das genaue Vorgehen für diesen Fall, sollten Sie jedoch mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl besprechen.

Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de

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