Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihrer Schilderung werden Sie wohl um die Rückzahlung des Kaufpreises nebst der Auktions- und Versandkosten nicht herumkommen, da dem Käufer ein Rücktrittsrecht zustehen dürfte, in dessen Rahemn die genannten Kosten zu erstatten sind.
Gebrauchsspuren, Dreck im Display und ein defekter Akku können zwar einem gebrauchten Handy anhaften und wären vertragsgemäß. Das gilt aber nur für ein "altes" Handy. Dagegen stehen diese Mängel im Gegensatz zur Bezeichnung als neuwertig und wenig gebraucht. Hier wären zwar minimale Gebrauchsspuren auch hinzunehmen; nicht aber deutliche Gebraucsspuren, Schmutz im Display und ein kaputter Akku.
Vor diesem Hintergrund sehe ich keine reellen Chancen, sich den geltend gemachten Kosten zu entziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
Privatverkauf Handy
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Internetauktionen
Hallo,
ich habe per Ebay ein gebrauchtes Handy verkauft.
Ich habe das Gerät vor einiger Zeit über das Internet als wieder aufbereitetes Neugerät bei einem gewerblichen Händler erworben und es kaum benutzt. Ich wollte es eigentlich weiterverschenken habe mich jetzt aber dazu entschieden es über ebay zu verkaufen. In der Auktionsbeschreibung beschrieb ich das Gerät als neuwertig und sehr wenig benutzt. Der Vermerk das das Gerät gebraucht ist war eindeutig mit angegeben. Der Hinweis des Privatverkaufs sowie der Ausschluß jeglicher Gewährleistung stand ebenfalls mit dabei. Nun beschwert sich der Käufer das das Gerät Gebrauchsspuren hätte, Dreck im Display und der Akku nicht länger als 15 Minuten hält. Er meinte er könnte es dadurch nicht nutzen. Er sagt ich hätte warheitsgemäße Angaben zu dem Gerät machen müssen. Es würde nicht aussehen als wäre es wenig benutzt worden. Nun fordert sein Anwalt das ich den Kaufpreis erstatte sowie alle Versandkosten eh er mir das Gerät zurück schickt. Ich habe das Gerät nicht ausführlich vorher getestet da ich davon ausgegangen bin das es in Ordnung ist.
Ich habe angeboten das Gerät zurück zu nehmen, aus Kulanz, aber nur wenn er die Auktionsgebühren trägt sowie die Versandkosten.
Darauf ist er nicht eingegangen.
Muss ich den Betrag zurück erstatten?
Muss ich die Autkionskosten sowie Versandkosten übernehmen?
eBay eBay Gewährleistung
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