Erzwungene Eigenkündigung

| 11. April 2010 16:51 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zum Schichtende wurde mein Sohn gestern ins Büro gerufen. Arbeitet in einer Filiale der Systemgastronomie.

Dort wurde ihm ein Video vorgespielt, auf welchem nur er und der Kassenbereich erkennbar war. Ansonsten eigentlich nichts Weiteres.

Trotzdem wurde ihm anschließen vom Schichtleiter, dem Filialleiter sowie dem Regionalleiter (Wortführer) Diebstahl unterstellt. Seine Rückfrage, ob er eine Kassendifferenz gehabt habe, wurde sofort als Schuldanerkenntnis gewertet,
dies obwohl er sofort eine Durchsuchung seiner Person, seiner Sachen und von seinem Fahrzeuges anbot.

Unter Androhung einer Anzeige sowie einer fristlosen Kündigung wurde er von den 3 Personen genötigt, eine sofortige handschriftliche Kündigung zu schreiben. Datum hat er hierbei sogar vergessen. Eine Kopie der Kündigung oder Empfangsbestätigung hat er auch nicht erhalten.

Was muss getan werden. Wie können, wir hier dagegen vorgehen. Die Anschuldigungen sind unwahr.

Mein Sohn arbeitet seit 3 ½ Jahre dort und hatte mittlerweile einen unbefristeten Vertrag. (Alter meines Sohnes: Über 20 Jahre)

11. April 2010 | 16:54

Antwort

von


(81)
Kaiserring 38
68161 Mannheim
Tel: 0621-40068230
Web: https://www.mannheim-anwalt.de
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Sehr geehrte Fragestellerin,

grundsätzlich besteht kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht bezüglich der Kündigungserklärung.

Allerdings könnte hier aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung durchaus eine Anfechtungsmöglichkeit in Betracht kommen. So könnte insbesondere eine Drohungssituation vorgelegen haben ( § 123 Abs. 1 BGB ).

Die Anfechtungsmöglichkeit sollte schnellstmöglich ausführlich geprüft werden.

Grundsätzlich kommt eine Klage auf Feststellung des unveränderten Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses in Betracht - hier wird dann insbesondere die Unwirksamkeit der erklärten Kündigung eine Rolle spielen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß


Bewertung des Fragestellers 14. April 2010 | 23:00

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